Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1928)
- Article
- Juden als unfreiwillige Werkzeuge der Weltpolitik
- Date
- 1928-06-01
- Page
- 164 (sequence 15)
- Language
- German
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B. Segel grenzenlosen Dankbarkeit erfüllte die Herzen dieser Menschen, die überall in der Welt noch Sklaven waren, mit Ausnahme jener Länder, die unter Napoleons Szepter standen. Daß eben dieser Napoleon fast zur selben Zeit die Gleichberechtigung für den größten Teil der Juden in Frankreich auf zehn Jahre abschaffte, focht die anderen, die ja nichts verloren, da sie nichts bösaßen, garnicht an. Sie fühlten sich gehoben und waren voll Enthusiasmus. David Friedländer in Berlin behielt am Ende Recht, wenn er in seiner noch heute lesenswerten Schrift „über die Verbesserung der Israeliten im Königreich Polen" das ganze Synhedrion für ein Gaukelspiel erklärte, das Napoleon seinen Parisern geben wollte. Die Pariser Ereignisse hatten nun eine merkwürdige Wirkung in Wien und St. Petersburg. Österreich und Rußland lebten damals dauernd auf Kriegsfuß mit Napoleon und konnten jeden Tag gewärtig sein, daß der freche Korse in ihre Gebiete einmarschierte. Napoleon hatte vor kurzem Preußen zerschmettert und näherte sich mit Siebenmeilenstiefeln der Grenze Rußlands; die polnischen Provinzen hatte er schon betreten. Kaiser Alexander und Kaiser Franz fürchteten, daß die jüdische Bevölkerung ihrer Lande mit den einmarschierenden Franzosen sympathisieren und ihnen Hilfe leisten könnten. Gegen diese Möglichkeit ergriffen sie Maßregeln. Kaiser Franz verbot seinen Juden schlechtweg jeglichen Verkehr und jegliche Berührung mit Paris. Er ließ Jahre lang den ganzen Briefverkehr der Juden durch das Schwarze Kabinett seiner Geheimpolizei überwachen. Für die Behörde hat sich jedoch kein Anlaß zum Einschreiten gefunden.1) Viel wichtigere — und günstigere! — Folgen hatte die Sache für die russischen Juden. In Rußland herrschte nämlich seit der Thronbesteigung Alexanders I. den Juden gegenüber die Politik des „aufgeklärten Absolutismus", die darin bestand, sie mit Gewalt zu „nützlichen Bürgern" umzuwandeln. Die „Juden-Konstitution von i8o4" bestimmte also, daß „angefangen vom i.. Januar 1807 in den Gouvernements von Astrachan und Kaukasus, von Kleinrußland und Neurußland, und angefangen vom 1. Januar 1808 auch in allen anderen Gouvernements von Rußland kein Jude in einem Dorf oder Weiler ein Grundstück pachten, ein Gasthaus, eine Schenke oder eine Kneipe halten darf, weder auf eigenem oder fremdem Namen, noch darf er hier Wein feilbieten, nicht einmal wohnen, unter welchem Vorwand immer, außer, wenn er sich auf der Durchreise befindet". A) Vergl. hierüber die lehrreiche Studie von N.M.Gelber in Revue des Etudes Juives. Januar u. April 1917. 164