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Der Morgen · 1928-04-01 · Heft 1 (April 1928) · p. 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
4 (1928-1929)
Issue
Heft 1 (April 1928)
Article
Jüdische Kult- und Kunstdenkmäler im Hessischen Landesmuseum Kassel
Date
1928-04-01
Page
7 (sequence 5)
Language
German
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Jüdisch«.' Kult- und Kuustdenkiiiäler im Hessischen Landesmuseuiu Kassel ziehender Soldlruppen geschützt hatte, und Friedberg, dessen Judenschaft auf die stolze Reihe ihrer kaiserlichen Privilegien von 1275, von i544 und weitere hinzuweisen vermochte. Und wenn sich dabei in dem Fulder Konflikt von i5q2 der hessische Erbmarschall Johannes Riedesel für die Stadt und gegen die Juden einsetzte, so beleuchtet das um so greller die Labilität der hessischen Verhältnisse, als er dabei nicht nur gegen die Intentionen seines eben verstorbenen Landesherm Wilhelm IV., den noch heute sein Einschreiten gegen Nigrinus schimpflichen „Judenfeind t" von 1570 ehrt, sondern auch gegen das Riedeselsche Familieninteresse versließ: denn die Riedescls gehörten mit anderen Adelsfamilien zu denjenigen Landsaßen Hessens, denen von alters her das einbringliche Recht beschränkter Judenaufnahme vom Landgrafen abgelassen war. Das verhängnisvolle Testament Philipps, das das mächtige Hessen der Reformalionszeit in rivalisierende und konfessionell auseinanderstrebendc Teile zerriß, hat auch auf die judenschafiiichen Verhältnisse verwirrend gewirkt. Marburg regierte, für wenige Jahrzehnte selbstständig, seine Juden mit Strenge und scheint nicht gewillt gewesen zu sein, sie als Gemeinschaft anzuerkennen. Darmstadt spielte noch lange mit den Austreibungsgedanken von i52 4- Nur die Kasseler Fürsten, Wilhelm der Weise und insbesondere Morilz der Gelehrte, versuchten, veranlaßt durch die Beschwerden der Städte über die mangelnden Direktiven (Ziegenhain iCi4, Schmalkalden 16ig), wie durch handelspolitische Erwägungen über die bestmögliche Einordnung der jüdischen Wirtschaftskräfte in den staatlichen Haushalt (bei Edelmetallieferung, Garn- und Lcinenhandel, bald auch bei Tabakzucht und anderem mehr, wovon hier nicht der Ort ist zu sprechen), dem chaotisch gewordenen Zustand ein Ende zu machen. 1620 wurde die Bestellung des Landrabbiners auferlegt, 162Ü fand — nach langen, dunklen Zeiten — zu Kassel der erste staatlich beorderte Judenlandlag statt, der die langdauernde Zusammenschließung aller nieder- und oberhessischen Gemeinden zu einer Gesamlgemeinde legalisierte. Die Verbindung der beiden Partner selber muß bis in die Zeiten vor der Länderteilung zurückreichen. Die Präambel des Bundesbriefs der Versammlung der „Heuppler gemeiner Judenschafft des landes Ober- und Niederhessen" von i633 kennt ihre Einigkeit und Verbindung „von lang her" —: aber innerhalb dieser Zusammenfassung blieb doch die Zweiteilung unvenvischt: das fürstliche Silberinvenlar von 1607 führt neben zwei kostbaren Geschenken der Juden im Oberi'ürstentum Marburg einen Pokal der Judenschaft im iXiederfürslentum Kassel als Geschenk an den Landes- und Schutzherrn auf. Aber die neue Regelung, deren Einspielung der Krieg empfindlich hemmte — den ersten Landrabbiner hatte man nicht lang besolden können, und wieder halte man in spirilualibus matrimonialibus et aliis causis ,,zu einem Ausländischen gehen" müssen, bis 160G mit der neuen Bestellung Ernst gemacht wurde, — war an sich selbst nicht ohne Merkmale der vergangenen Sturmzeiten geblieben. Die Regierung hatte wohl vor allem Kassel, in dem selbst iG35 nur Ein Jude, der Obervorsteher Benedikt Goldschmidt, zu wohnen privilegiert sein sollte, aus den judenschaftlichen 7

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