Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 1 (April 1928)
- Article
- Jüdische Kult- und Kunstdenkmäler im Hessischen Landesmuseum Kassel
- Date
- 1928-04-01
- Page
- 6 (sequence 4)
- Language
- German
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Rudolf Hallo fassungsart besaß der Rabbiner in gewissen Grenzen Strafgewalt und Bannbefugnis — und solches bishero verschwiegen hätten., so wird es doch verständlich. Mochte die Regierung den Zustand auch nicht als gesetzlich anerkennen, den Hof hinderte das nicht, die Ehrenbezeugung der Fulder Juden entgegenzunehmen. Daß die Regierung die Fäden nach Fulda nicht gekannt hätte, erscheint aber umso zweifelhafter, als Moritz sich in dem jahrzehntelangen Rechtsstreit, den Kaiser Matthias i()i7 durch die Ausgrabung der seit der Katastrophe von i349 erledigten Majeslätsansprüche auf Kronen- und Opferpfennige von allen Juden im Reich, entfesselt halle, bei seiner strikten Ablehnung der Kammerknechtstheorie in voller diplomatischer Übereinstimmung mit seinen judenhallenden Nachbarn, insbesondere mil dem hessischen Vetter in Darmstadt, mit Mainz und mit Fulda befand. Was Friedberg angeht, so hat die Verbindung dorthin länger bestanden. Noch 1690 verzeichnet das Constitutenbuch der hessischen Judenschaft zehn rheinische Gulden jährliche Abgabe an den Friedberger Ab-belh-Din, und selbst noch 1800 erscheinen fünf Reichs taler Aczidenzien an Friedberg in der Kasseler judenschaf iiichen Rechnung! Was den Landesherren — (der Friedberger Rabbiner fungierte zugleich noch bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts als Landrabbincr für Ceremonial- und Personalsachen in Oberhessen, während in der Obergrafschaft Katzenelnbogen das Rabbinat von Frankfurt durch einen Vikar in Darmstadl diese Funktionen ausübte) — an diesem Zustand vor allem schädigte, das war, daß die Hälfte von den Geldstrafen, welche der Friedberger Rabbiner über seine hessischen Juden verhängte, die zu halten und zu geleiten doch sein Fürstenrechl war, dem Oberstrichter im reichsslädtischen Territoriuni. dem kaiserlichen Burggrafen, zufloß. Dieser Rechtszustand war in der Tat ein so ungewöhnlicher, daß man nach einem Anlaß für diese Störung im Slaatsorganismus suchen muß. Wäre es so, wie seit Gatzert 1771 oft behauptet wird, daß schon i4i6 die hessischen Juden dem Meister Heller, Juden zu Erfurt, unterstellt worden wären, so könnte man diese staatsrechtliche Absonderlichkeil als herkömmlich gelten lassen. Aber da die Urkunde von i/jiG von Landgraf Wilhelm in Thüringen und nicht vom hessischen Landgrafen Ludwig — der sich i/ilo von seinem übergetretenen Leibarzt Leonhardt den Neubau der Martinskirche finanzieren ließ! — herrührt, so entfällt diese Auskunft. (Richtig bleibt nur, daß die Stadt Erfurt 18/48 der Jüdin Jutta für ein Darlehen an Heinrich von Hessen bürgle). Viel eher dürfte die Zerreißung der geschichtlichen Kontinuität, die Philipp der Großmütige durch seine schon i53a zurückgenommene kurzsichtige Judenaustreibung von iöa4 verschuldete, sie verursacht haben. Damals, in den Zeilen ihrer äußersten Rechtsunsicherheit in Hessen, als Josel von Rosheim, „welcher von römisch-kaiserlicher Majestät zu einem Obersten über alle Juden leutscher Nation gesetzt sein soll", sich vom Elsaß her mit seiner Troslschrift und mit allen ihm verfügbaren politischen Mitteln für die hessischen Juden einsetzte — wofür ihm Hanau und Eschwege in ihren Memorbüchern danken — damals dürften sich die Juden nach Anlehnung an die beständigeren Rabbinate von Fulda und Friedberg umgesehen haben: Fulda, das bald darauf, 1Ö92, vom Kaiser empfindlich gestraft werden sollte, weil es seine Juden nicht gegen die Zuchtlosigkeit durch- 6