Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1928)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1928-02-01
- Page
- 673 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
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Anzeigen hassenden Glaubens und Wortes die Welt der Talsachen und des Rechtes ins Ungeheuerliche •unkneten und mißbilden helfen. Erst der Weltkrieg, mit seiner durch die Not geborenen, für die tiefere Einheit des französischen Volkes heilsam gewordenen „Union sacree", und der, wie überall, selbstverständlichen, vaterländischen Hingabe auch der französischen Juden, hat. mit dem französischen Judenhaß, „La France Juive", „La Libre Parole" (1917) und, in demselben Jahre, den Vater des modernen französischen Antisemitismus, Edouard Drumont begraben. — Für immer? Wer möchte diese Frage zu bejahen wagen? Zu tief wurzelt Drumonts ansehnlicher Gedankenbau, mag er des einheitlichen Stils entbehren, in dem zum vaterländischen Glaubensbekenntnis erhobenen politisch-religiösen „Traditional.'smus" des vorrevolutionären Frankreich. Darum wäre es Oberflächlichkeit, die sich einst rächen könnte, wollte man Schapiros gründliche Arbeit nur historisch werten. Was er aus einer Fülle spannenden Stoffes und tragisch bewegter Zeit erforscht, ist von zwingender, überzeitlicher, allgemein gültiger Erkenntnis. Otto Driesen. Deutsches Judentum und Rechtskrisis. Berlin 1927. Philo-Verlag. 92 Seiten. Das Buch enthält drei Vorträge. Der erste Vortrag von Landgerichtsrat Dr. Jacques Stern Völkische Rechts- und Staatsphilosophie" ist nicht nur für den fraglich interessierten Juristen von Bedeutung. Er bringt trotz aller Kürze eine erschöpfende Auseinandersetzung mit den jüngsten Versuchen, insbesondere von Max Wundt („Deutsche Weltanschauung" und „Staatsphilosophie") und Hermann Meyer („Der deutsche Mensch"), der völkischen Bewegung eine philosophische Grundlage zu geben, und kommt zu dem Ergebnis, daß diese Grundlage bisher nicht geschaffen werden konnte. Das geistige Gut, das die Zeit der Aufklärung uns hinterlassen hat und das gerade durch deutsche Denker hervorragend beeinflußt worden ist, kann nicht ohne weiteres über Bord geworfen und durch andere Gedanken ersetzt werden. Das gilt vor allem dann, wenn jene Gedanken von Rasse und Volkstum gleichzeitig ausgehen wollen, da beide Begriffe sich, wie die Dinge heute liegen, gegenseitig ausschließen. Kein Volk, sei es als Kulturgemeinschaft, sei es als Staatsgemeinschaft gedacht, ist reinrassig. Hier entstehen für jede völkische Rechts- und Staatsphilosophie unüberwindliche Schwierigkeiten, ganz abgesehen davon, daß vom Standpunkt des Naturrechts aus gesehen eine Rechtsordnung nur dann wirklich gerecht sein kann, wenn sie Nation und Menschheit anerkennt. Die beiden anderen Vorträge (Rechtsanwalt Dr. Erich Eyck „Die Stellung der Rechtspflege zu Juden und Judentum" und Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil „Der politische Prozeß") befassen sich mit unmittelbar praktischen Rechtsproblemen. Eyck bespricht strafrechtliche Normen unserer geltenden Rechtsordnimg und ihre Anwendung auf das Judentum, wie z.B. Beschimpfung einer Religionsgesellschaft (S 16O RStGB.), Anreizung zum Klassenhaß ($ i3o), Beleidigung und Körperverletzung (SS i85ff-, 223ff.). Interessant ist dabei die Feststellung, daß unser geltendes Strafrecht den Begriff „Rasse" überhaupt nicht kennt. Eine Anzahl von Fällen, welche die Gerichte beschäftigt haben, werden durchgegangen, wobei auf Fehler in der Rechtsprechung hingewiesen wird, ohne daß Verfasser daraus einen „allgemeinen Schluß" ziehen will. Wer in unserer heute von vielen Seiten schwer befehdeten Justiz trotz der Fehler, die ihr wie allem Menschenwerk anhaften, einen Hort der Gerechtigkeit erblickt, ist für diese objektive Haltung dankbar. Weil bringt eine Reihe politischer Prozesse aus alter, neuerer und jüngster Zeit, um dann im zweiten Teil seines Vortrages die Praxis des politischen Prozesses, insbesondere für den Rechtsanwalt als Verteidiger, zu entwickeln. Seine Ausführungen sind daher vor allem finden Anwalt von Interesse. Sie gipfeln in den Worten „Vorsicht und Energie und fordern vom Anwalt, der im politischen Prozeß tätig ist, mit Recht Verantwortungsbewußtsein nicht nur gegenüber der eigenen Partei, sondern auch gegenüber dem Prozeßgänger. Hans Liermann. Die Religion in Geschichte und Gegenwart. In Heft 2 dieses Jahrganges wies ich in einer Besprechung des Frickschen Beitrages über „Antisemitismus" auf die zweite Auflage des ausgezeichneten Handwörterbuches für Theologie und Religionswissenschaft hin. Jetzt liegt der erste Band im Umfang von 55 Druckbogen — zusammen ig Lieferungen — fertig vor. 673