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Der Morgen · 1928-02-01 · Heft 6 (Februar 1928) · p. 647

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Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 6 (Februar 1928)
Article
Universalismus und Toleranz im Judentum [Rezension]
Date
1928-02-01
Page
647 (sequence 8)
Language
German
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Universalismus und Toleranz im Judentum weichender Form, das rabbinische Judentum zum Ausdruck. Auch es redet oft von Pflichten der Heiden. Aber gemäß seiner grundlegenden Annahme, daß jede Verpflichtung aus unmittelbarer Offenbarung Gottes ihr Recht schöpfe1), führt es diese Pflichten auf Offenbarungen an Noab, den Stammvater der nachsintflutlichen Menschen, zurück. Diese Pflichten greifen nirgends auf das Gebiet des rein Rituellen über; verboten wird insbesondere Mord, grobe Unsittlichkeit, Tierquälerei, aber auch der Götzendienst Scheinbar wird also hier die Forderung des Monotheismus mit derjenigen der sittlichen Reinheit auf eine Stufe gestellt In Wahrheit aber hat Guttmann S. ibbff. in sehr verdienstlicher Weise darauf hingewiesen, daß die Rabbinen durchaus nicht jeden Heiden als „Götzendiener" behandelten und daß sie gewisse Erschwerungen des Verkehrs mit Götzendienern nicht in Anwendung brachten für solche Männer, die den Kultus nur als „überkommenen Brauch" mitmachten. Er erklärt dies damit, daß das eigentlich Anstößige am Götzendienst vor allem dessen ethische Mängel gewesen seien. Wie dem sei — in jedem Falle hat auch der Talmud die völlige Beseitigung des Götzendienstes zwar gewünscht (zum Beweise genügen schon die bekannten, von Guttmann S. i48 mitgeteilten Einleitungsworte des Neujahrsgebetes), aber vom einzelnen Heiden die Abkehr von seinem Kultus nicht gefordert Dieser Standpunkt des Talmud ist selbstverständlich für das nachtalmudische Judentum bestimmend geworden. Häufig redet es von „Frommen der Weltvölker", die an der ewigen Seligkeit Anteil haben2); nie wird von ihnen die Anerkennung des Ritualgesetzes verlangt, stets werden sittliche Maßstäbe angelegt; und so gewiß der Polytheismus als Mangel gilt, so freudig haben judische Denker des Mittelalters von sittlich hochstehenden Heiden (natürlich auch von Christen und Moslemin) gelernt und sie nach dem Beispiel des Talmud ihren jüdischen Lesern als Vorbilder hingestellt (Guttmann S. 167, 2). Während also das Judentum nur die Anerkennung einzelner, von allen geschichtlichen Ereignissen unabhängiger Lehren und Vorschriften von den Heiden verlangt, läßt das Christentum, wie Guttmann weiterhin ausführt, nur die Wahl zwischen der völligen Annahme oder Ablehnung seines religiösen x) Von der gelegentlichen Anerkennung der Gültigkeit des ungeschriebenen Gewissensgesetzes, die ich in „Hebrew Union College Annual" IV., S. i5gff. behandelt habe, kann hier abgesehen werden, da nur die Grundanschauung darzustellen ist. *) Prachtvoll ist das Wortspiel, mit dem Gabirol in seinem philosophischen Gedicht „Die Königskrone" die Besprechung des Sitzes der Seligen schließt: w'eleh b'ne Nöah, d. h. das sind die Ncachiden (die Beobachter der Noachidengesetze), oder: das sind die Teilhaber an der (ewigen) Ruhe; vergl. auch Gen. 10, 20 u.ö. 647

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