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Der Morgen · 1928-02-01 · Heft 6 (Februar 1928) · p. 641

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 6 (Februar 1928)
Article
Universalismus und Toleranz im Judentum [Rezension]
Date
1928-02-01
Page
641 (sequence 2)
Language
German
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I. Heinemann: Universalisinus und Toleranz im Judentum Arbeiten als ausgezeichneter Kenner des gesamten rabbinischen Schrifttums bekannt Er ist also nicht nur in der Lage, die von Freund und Feind gern aus dem Zusammenhang gerissenen Sätze des jüdischen Schrifttums aus den Gedankengängen heraus, in denen sie enthalten sind, zu deuten, sondern auch die Nachwirkung zu verfolgen, die ein in seiner Kürze mißverständlicher Ausdruck im späteren Schrifttum gehabt hat Im besonderen ist sein Nachweis, daß manches strenge Gebot der Bibel durch den Talmud nicht etwa verschärft, sondern in seiner Geltung, eingeschränkt und wesentlich gemildert worden ist. verdienstlich und für manche Leser, vielleicht nicht nur für christliche, überraschend. Zum Glück ist aber Michael Guttmann ein sehr moderner Talmudforscher, sofern er eine Methode handhabt, die freilich bereits von ganz großen Männern des Mittelalters, wie Maimonides, angewandt worden ist: er sieht nicht bloß Aussprüche des Talmud: er sieht hinter dem Ausspruch den Menschen, der ihn getan, und er sieht den Menschen in des Lebens Drang. Was insbesondere der Talmud über das Heidentum lehrt, Freundliches und Feindliches, weiß er aus sehr genauer Kenntnis des hellenistischen Lebens heraus zu deuten. Und er rückt die einzelnen Aussprüche auf diese Weise nicht nur in kulturgeschichtliche Zusammenhänge, sondern er fragt auch nach ihren weltanschaulichen Motiven und sucht die einander ergänzenden Anschauungen aus dem Ganzen der biblisch-talmudischen Lebenslehre zu verstehen. Von der Erörterung des biblischen Gottes- und Menschheitsbegriffes leitet Guttmann über zu der biblischen Unterscheidung des „Auslandsfremden" (Nochri): also des nur vorübergehend in Palästina weilenden Bürgers eines anderen Staates, von dem „Inlandsfremden" (Ger), dem dauernd im Lande niedergelassenen Fremdbürtigen. Dieser muß einzelne, kann aber alle Pflichten des Religionsgesetzes auf sich nehmen. Je mehr nun die politischnationale Gemeinschaft Israels in nachexilischer Zeit vorwiegend als religiöse empfunden wurde (wie auch politeia bei Philon, civitas bei Augustin ihren rein politischen Sinn verloren haben), desto mehr wurde das sekundäre Merkmal des Ger, seine teilweise oder völlige Beteiligung am Religionsgesetz, als das primäre und wesentliche aufgefaßt: die Septuaginta übersetzt Ger mit Proselytos (zum Judentum Bekehrter). Aber der Unterschied zwischen den ganz oder nur teilweise dem Gesetz Anhängenden blieb bestehen; Guttmann .tadelt es mit Recht, wenn man auch die „Gottesfürchtigen", wie sie sich selbst nannten, die nur einzelne Grundgesetze befolgten, als „Proselyten" bezeichnet Sic sind und bleiben Mitglieder ihrer Gemeinschaft und sie sind nicht als 64t

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