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Der Morgen · 1927-12-01 · Heft 5 (Dezember 1927) · p. 524

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Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 5 (Dezember 1927)
Article
Politik und Moral
Date
1927-12-01
Page
524 (sequence 8)
Language
German
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B. Segel alle heißen? Man wende nicht ein, daß der Chef eines Privatunternehmens zugleich dessen Besitzer sei, der aus ihm für seine Person Nutzen ziehe, während ein Staatsmann dem Gemeinwesen uneigennützig diene. Auch der Chef eines Privatunternehmens ist ja außerstande, dessen ganzen Reichtum personlich zu genießen; Avas er genießt, ist nur die Machtfülle, die im Reichtum auf gespeichert ist Und ein Gleiches gilt vom Staatschef. Ohne einen gewissen Idealismus und ohne eine gewisse Selbstentäußerung kann auch der große Unternehmer nicht bestehen. Die Trustmagnaten behaupten auch immer, sie seien für das Gemeinwohl wichtiger als die Staatsmänner. Hat man aber diesen Auserwählten das Vorrecht zugestanden, sich neben die Lenker der Staaten zu stellen, wo will man dann die Grenze ziehen? Wird man dann nicht wenigstens gegen einen Familienvater Nachsicht üben, der für zwölf Kinder, eine kränkliche Frau und eine alte blinde Mutter zu sorgen hat? „Nachsicht üben" ist nicht das richtige Wort, das tun wir ja ohnehin, indem wir ihm bei Verstoßen gegen die Ethik oder auch gegen das Strafgesetzbuch mildernde Umstände zubilligen. Nein, wir werden ihn im voraus außerhalb des gemeinen Moralkodex stellen und iiin von vielen seiner grundlegenden Forderungen entbinden müssen. Dann werden wir aber nicht nur eine doppelte, sondern eine hundert-, eine tausendfache Moral haben. Das wichtigste Bedenken ist aber folgendes: gesetzt, eine Scheidung zwischen Privatmoral und Staatsmoral ließe sich logisch und psychologisch durchführen, wie würden wir es nun anfangen, die Privatmoral davor zu schützen, daß sie durch die Staatsmoral verdorben würde? Mit anderen Worten: daß der Immoralismus des Staates die gemeinen Sterblichen ergreife und ihnen die Moral ganz und gar austreibe? Man mag sich den Staat denken, wie man will, als Polizeistaat, als Rechtsstaat, als Nationalstaat, als Sozialstaat, als Kulturstaat, oder wie die Definitionen sonst alle heißen: eins ist sicher, er ist dem Einzelnen und den Gruppen gegenüber die Verkörperung der Macht — nämlich der Macht zu strafen und zu lohnen. Als absoluter wie als konstitutioneller Staat, als monarchischer wie als Volksstaat, immer ist er die Verkörperung der Regierung, d. h. er organisiert die Ordnung der Dinge dieser Welt zwischen den Einzelmenschen und zwischen den natürlichen und sozialen Verbänden, er entscheidet in letzter Instanz, was Recht und was Unrecht ist, er nimmt für sich 524

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