Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1927)
- Article
- Politik und Moral
- Date
- 1927-12-01
- Page
- 522 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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B. Segel welche nicht? Wenn Meinecke lehrt, der Staat dürfe nicht mehr Macht für sich erstreben als er zur Sicherung und zu freier Entfaltung seiner Volkskräfte nötig hat, so antwortet man ihm darauf: Wo ist der Gerichtshof, der im Streitfalle zu entscheiden hatte, wo die Grenze liegt? Mit demselben Argument wird auch die Forderung zurückgewiesen, daß ein Streitfall zwischen zwei Staaten auf dieselbe Weise ausgefochten werde wie zwischen zwei Privatmannern: durch Richterspruch, ohne an die brutale Gewalt zu appellieren. Man wendet ein: Wenn die streitenden Parteien Privatleute sind, so hat der Richter Autorität über sie, er kann nötigenfalls mit Gewalt seinem Spruch Gehorsam erzwingen; über souveräne Staaten aber gibt es keinen Richter und keiner kann sie zu Gehorsam zwingen, ohne gegen sie Krieg zu führen. Das Prinzip des Richterspruchs würde also den Krieg keineswegs vermeidlich inachen. Es bleibt dabei: „Die Politik ist ihrem Wesen nach egoistisch und steht daher in einem unüberbrückbaren Gegensatz zur altruistischen Moral, deren Wesen in der Selbstverleugnung und in der Rücksicht auf den Neben - menschen ihr beherrschendes Prinzip ist." Ks sei nun betont, daß, wenn es wahr ist, daß die Forderungen der Ethik sich nicht auf die Beziehungen zwischen den Völkern, sondern nur auf die zwischen den Einzelmenschen erstrecken, damit die Ethik als solche, die Ethik als gestaltendes Prinzip des Menschenlebens, abgedankt hat Zunächst sind die Beziehungen zwischen den Privatmenschen, so wichtig sie sind, doch von verschwindend geringer Bedeutung im Vergleich zu den Beziehungen zwischen den Völkern. Wenn im Verkehr zwischen Einzelmenschen die eine Partei gekränkt oder benachteiligt wird, so leidet ein Einzelner oder eine Gruppe von Einzelnen; geschieht das aber im Verkehr zwischen Volk und Volk, so können Millionen auf Jahrhunderte hinaus ins Elend gestoßen und zugrunde gerichtet werden. Während die Kränkung eines Einzelnen leicht wieder gut gemacht werden kann, ist das bei einem Volke nicht der FalL Die Relationen zwischen den Völkern bedürfen also in weit höherem Maße eines grundlegenden ethischen Prinzips, als die zwischen den Privatmenschen. Besonders in unserer Zeit, da die Völker im Wirbel der Weltwirtschaft und des Weltverkehrs einander nähergebracht werden, und der Einzelne gezwungen ist, über die Grenzen seines eigenen Volkes und Staates hinaus, zu fremden Völkern und Staaten und deren Angehörigen Stellung zu nehmen, gewinnt 522