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Der Morgen · 1927-10-01 · Heft 4 (Oktober 1927) · p. 448

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Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 4 (Oktober 1927)
Article
Das jüdische Schulwesen in den Baltischen Randstaaten
Date
1927-10-01
Page
448 (sequence 3)
Language
German
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Paul Michaelis Juden 36,75o/o, Kreslau unter 4485 Einwohnern: 1716 Juden 38,260/0 usw. Hinzu kommt, daß sie sich selbst, aus freier Willensbestimmung, als jüdische Minderheit empfinden und vom Staatsvolk und den anderen Minderheiten als solche betrachtet werden. Daher sind die Juden im lettischen Parlament (der „Saeima") entsprechend ihrer Bevölkerung durch jüdische Abgeordnete, die von den verschiedenen Parteien (Agudas Iisroel, Misrachi, Zeire-Zion, Bund) gewählt werden, vertreten. Auch besitzen sie — ebenso wie die Balten usw. — innerhalb des lettischen Bildungsministeriums eine jüdische Schulabteilung und an ihrer Spitze einen eigenen Repräsentanten in der Person des „Chefs der jüdischen Schulabteilung", der in allen jüdischen Kulturangelegenheiten seine Minderheit bei den Sitzungen des Ministerkabinetts und gegenüber der lettischen Regierung vertritt. Allerdings hat dieses Recht des jüdischen Bildungschefs nur provisorischen Charakter. Gegenwärtig treten sämtliche Minderheiten dafür ein, daß ihre Minderheitenrechte und die Gewährung einer nationalen kulturellen Autonomie in der lettischen Verfassung verankert werden. Autonomie und Schulgesetz, Unterrichtssprache: Die Minderheiten in Lettland kämpfen darum, daß jeder in der Kultur seiner Nation erzogen werden solle, daß also für jedes Volkstum entsprechende Volksschulen zu schaffen seien. In der Bildungskommission des lettischen Parlaments ist in zweiter Lesung u. a. bereits folgender Satz angenommen worden: „Jedes Kind lernt in der Schule der Nationalität, als deren Glieder seine Eltern sich anerkennen." Begründet wurde dieser Satz damit, daß dadurch jedem Kinde die Möglichkeit gegeben sei, in der Sprache seiner Nation den Unterricht zu erhalten; denn es wäre eine Nichtachtung gegen das eigene Volkstum, wenn jemand seine Kinder in Schulen anderer Nationalitäten schicken wollte. Der oben wörtlich angeführte Satz hat aber für die jüdische Minderheit eine Anmerkung erhalten, durch die ein heftiger Kampf innerhalb der Judenschaft Lettlands entbrannt ist, ein Kampf, der die jüdischen Gemüter aufs leidenschaftlichste erregt. Durch die lettische Verfassung vom Jahre 1919 nämlich wurde den Angehörigen der nationalen Minderheiten der freie Gebrauch ihrer Sprache, sowohl schriftlich wie auch mündlich, gesichert. Welche Sprachen aber als solche der Minderheiten anerkannt sein können, sollte ein besonderes Gesetz bestimmen. Dieses Gesetz wird gegenwärtig beraten. Während die Balten und Russen selbstverständlich Deutsch bezw. Russisch als ihre Nationalsprachen zuerkannt erhielten, behaupteten die zionistischen und bundistischen Abgeordneten vor dem lettischen Parlament, Hebräisch und Jiddisch seien die Nationalsprachen der Juden, und haben es erreicht, daß in der oben erwähnten zweiten Lesung für die jüdische Minderheit folgendes in einer Anmerkung festgelegt wurde: „In den jüdischen Schulen sind die Unterrichtssprachen jiddisch und althebräisch." Sprachenfrage, Sprachenfreiheit: An dieser Sprachenfrage hat sich nun ein heftiger innerjüdischer Parteikampf entzündet. Denn welches ist denn nun eigentlich die Sprache der Juden in Lettland? Sprechen sie eine oder mehrere Sprachen? Wieviele sprechen jiddisch und 448

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