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Der Morgen · 1927-10-01 · Heft 4 (Oktober 1927) · p. 447

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Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 4 (Oktober 1927)
Article
Das jüdische Schulwesen in den Baltischen Randstaaten
Date
1927-10-01
Page
447 (sequence 2)
Language
German
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Paul Michaelis: Das Jüdische Schulwesen in den Baltischen Randstaaten Daß es nationale Minderheiten gibt, bezweifelt heute niemand mehr. Was aber ist unter kultureller Autonomie (= Selbstverwaltung) zu verstehen? Darunter versteht man die in der Verfassung verankerte Ermächtigung, die eine in geschlossener Siedlung lebende Minderheitengruppe vom Mehrheitsvolke (= Staatsvolk) erhält, um die Angelegenheiten ihrer Sprache und Kultur autonom (= selbständig) zu regeln, d. h. von sich aus für die Errichtung von Schulen (vom Kindergarten und der Volksschule bis zur Hochschule), Theatern und Museen Sorge zu tragen, sowie Lehrer zur Wahrung und Erhaltung des Volkstums auszubilden. Das Mehrheitsvolk soll also den in seinen Grenzen lebenden, fremdsprachigen Minderheiten die Möglichkeit zur Pflege der eigenen Sprache und Kultur geben. Von allen Staaten der Erde darf der kleine baltische Randstaat Estland (i 100 ooo Einwohner), als erster und bisher einziger Staat, den Ruhm für sich in Anspruch nehmen, seinen Minderheiten (Deutschen, Russen, Schweden, Juden) eine kulturelle Autonomie gewährt zu haben. Diese Tat ist besonders in der reichsdeutschen Presse (Februar 1925) als ein großes historisches Ereignis gefeiert worden. Im benachbarten Lettland tobt gegenwärtig noch der Kampf um die endgiltige Gewährung der Autonomie an die auf lettischem Boden lebenden Minderheiten (Russen, Juden, Deutsche, Polen). Die Frage, ob die Juden ein Anrecht auf Gewährung einer kulturellen Autonomie haben, hängt von der staatsrechtlichen Stellung der Juden in ihren Wohnländern ab. In den Ländern Westeuropas, Deutschland inbegriffen, besitzen sie eine gewisse Autonomie, nämlich auf dem Gebiete der religiösen Angelegenheiten, die sie aus sich selbst regem und verwalten können. Die Gewährung einer kulturellen Autonomie kann schon deshalb nicht in Frage kommen, weil die wichtigsten Voraussetzungen, nämlich das Leben in geschlossenen Siedlungen und die Pflege und Erhaltung einer eigenen gesprochenen Sprache, fehlen, außerdem die Juden, laut Verfassung und Gesetz, als gleichberechtigte Staatsbürger anerkannt sind und sich selbst zum allergrößten Teile nicht als nationale Minderheit fühlen. — Anders steht es in Osteuropa, wo die Juden vor dem Kriege und ebenso nach seiner Beendigung, besonders in den neu gegründeten Staaten, als nationale Minderheit anerkannt worden sind und als solche von ihrer Umgebung empfunden werden. A. Lettland. In Lettland kämpfen die Deutschbalten (70964 3,84 °/o der Gesamtbevölkerung) um die Gewährung einer kulturellen Autonomie, da sie, besonders in Kurland und Riga, in geschlossenen Siedlungen leben und seit über 700 Jahren ihre eigene, deutsche Sprache sprechen. Auch die Juden Lettlands treten für die Autonomierechte ein; denn nicht nur haben von 90675 Juden (5,190/0 der Gesamtbevölkerung) 78 i43 das Jiddische (= Jüdischdeutsch) als ihre Umgangssprache angegeben, sondern sie leben in manchen Teilen des Landes in geschlossenen Siedlungen: in Lettgallen z. B., der an Rußland grenzenden Provinz Lettlands, bilden die Juden in den bedeutendsten Städten und auf dem Lande oft über 3o% der Bevölkerung (Dünaburg, die Hauptstadt Lettgallens hat 4o64o Einwohner, darunter 12 655 Juden 31,14%, Kreuzburg 3 526 Einwohner, davon 1296 447

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