Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1927-10-01 · Heft 4 (Oktober 1927) · p. 397

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 4 (Oktober 1927)
Article
Jacob und Esau
Date
1927-10-01
Page
397 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2895450-2895467-2895472-2898167--02185-2898247
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Ida Lubliuski: Jacob und Esau sozialen Schichten hat sich diese Sitte wohl freilich überall durchgesetzt, aber im Bauerntum, das ja viel konservativer noch manche Vorstellung der Vergangenheit bewahrte, ist es noch jetzt zuweilen, und war es vor hundert Jahren noch oft Sitte, daß nicht der älteste Sohn den Hof und das Erbe erhielt, sondern daß dieser dem jüngsten Sohne zufiel. Diese Sitte läßt sich z. B. in England in den Gesetzbüchern um iooo Jahre zurückverfolgen, und gelehrte Forscher bemühen sich diesen Brauch zu erklären. Einer dieser Forscher nimmt an, daß die älteren Söhne das Haus verlassen, um sich eine eigene Heimstätte zu schaffen und daß deshalb der Jüngste den Hof, der oft nur ein Lehnshof war, erhält Dabei wird aber übersehen, daß die älteren Söhne eben diesen Hof verlassen, weil der Jüngste der selbstverständliche Erbe ist, wie bei uns auf den Fideikommißgütern die jüngeren Brüder dazu gezwungen werden, weil sie erblos sind. In einzelnen Fällen nämlich, in denen das Erbe doch schon geteilt wird, bekommt der Jüngste immer Haus und Herd, er hatte also den Vorzug, der Weiterführer des Geschlechtes zu sein. Neben dieser Sitte bestand und besteht noch heute vereinzelt die andere,, daß nicht der jüngste Sohn, sondern die jüngste Tochter den Erbhof und das ganze Erbe bekam, daß sie es also war, welche das Geschlecht in die Zukunft weiter führte. War eine Tochter nicht vorhanden, so erbte die Tochter der Mutterschwester. Diese Sitten waren nicht auf die britische Insel beschränkt; wir finden sie in Frankreich und Deutschland, worüber Bastian und Grimm berichten, in Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, bei den Kelten, Ungarn und Balkanstämmen. Bei den letzten übergibt der Vater bereits seine Macht und damit wohl seine soziale Stellang schon dem ältesten Sohne, während der Hof noch immer dem jüngsten Sohne zufällt Von den Römern ist uns diese Sitte nicht bekannt Es darf dabei nicht vergessen werden, daß das neu aufgerichtete römische Recht, das jus civile, sehr oft in starkem Gegensatz zu dem jus naturale stand, das früher auf der italischen Halbinsel herrschte und aus dem diese uns befremdende Sitte hervorgegangen ist Sie existiert heute noch bei vielen Naturvölkern Asiens und auch in Indien finden wir sie häufig, ja bei einzelnen Stämmen erbt auch hier nicht der jüngste Sohn, sondern die jüngste Tochter den Besitz. Diese Vorzugsstellung wird damit begründet, daß sie das Geschlecht am weitesten in die Zukunft führt und dadurch den Ahnen auf längere Zeit hin die schuldigen Opfer zu bringen vermag. Hier erkennen wir deutlich, daß eine religiöse 397

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.