Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1927)
- Article
- Aufbau und Umbau
- Date
- 1927-10-01
- Page
- 376 (sequence 22)
- Language
- German
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- Odesa 1× ep/1000834
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A. Singalowsky jeder Bürger, der Boden bebauen will, einen Landanteil vom staatlichen Bodenfond erhalten und zwar unentgeltlich und für „dauernden Arbeitsgebrauch" (dauerndes Arbeitsnutzungsrecht). Der Boden kann von ihm auf seine Nachkommenschaft vererbt werden, wenn diese gleichfalls bei der Scholle bleiben will. Unter solchen Umständen ist es erklärlich, daß die jüdische Bevölkerung auf den Gedanken kam, nach dem Süden zu gehen, in erster Linie nach jenen Gegenden, wo bereits viele alte Dörfer von jüdischem Fleiß, jüdischer Ausdauer und jüdischer Intelligenz bei der Anwendung moderner Arbeitsmethoden zeugen. Die spontane Binnenwanderung der kleinstädischen Bevölkerung an den Knotenpunkten der Gouvernements Podolien, Kiew und Odessa begann im Jahre 1922 und wandte sich zunächst dem benachbarten Steppen westlich von Odessa zu. 16 Gruppen, bestehend aus insgesamt 775 Familien, erhielten hier 8410 Deß. Land und gründeten zwischen Balta und Odessa i3 neue jüdische Siedlungen. Auf diese neue Erscheinung hat die Zentrale des „ORT"- Verbandes auf Grund der Berichte der „ORT'-Bevollmächtigten in Odessa die jüdische Öffentlichkeit in Amerika und Westeuropa im Jahre 1923 zum ersten Male aufmerksam gemacht Sehr schnell verbreitete sich über alle jüdischen Städte und Städtchen Rußlands das Gerücht, in den südrussischen Steppen sei unentgeltlich Boden« zu haben. Oberall bildeten sich spontan Übersiedlergruppen. Diese Gruppen, aus den physisch kräftigsten, arbeitsfähigsten Elementen zusammengesetzt, sandten Boten aus um passenden Boden ausfindig zu machen und die Landstücke auch juristisch zu sichern. Derartige Übersiedlergruppen ließen sich im Norden der Krim und in der Gegend von Cherson nieder. Einen planmäßigen Charakter jedoch erhält die jüdische Siedlungs- Carbeit erst Anfang 1925, als die Regierung die Förderung dieser Bewegung zu einer staatlichen Pflicht erklärte. Ende 1924 setzte die Regierung eine besondere Behörde ein — die „KOMZET" (Kommission für Landwirtschaftliche Ansiedlung arbeitender Juden). Um die Kolonisierung zu erleichtern wurde das Bodenreglement dahin ergänzt, daß Juden bei der Bodenzuteilung den nicht j üdischen landarmen Bauern rechtlich gleichgestellt sind. Anfang 1925 beginnt, wie bemerkt, die planmäßige jüdische KolonisationsarbeiL Seit jener Zeit sind den jüdischen Siedlern in den zusammenhängenden Gebieten der südlichen Ukraine und der nördlichen Krim zirka 376