Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 3 (August 1927)
- Article
- Die Juden in Rußland unter Nikolaus I.
- Date
- 1927-08-01
- Page
- 262 (sequence 12)
- Language
- German
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B. Segel Anführung des Königs von Israel Jerusalem zu verteidigen hätten. Darauf begann ihre Dienstzeit, die 2 5 Jahre dauerte, natürlich ohne jede Aussicht auf Avancement oder gar Invaliden- und Altersversorgung durch den Staat Zweierlei muß betont werden: die Zahl der getauften Kantonisten war verschwindend gering und sie haben sich trotz allem im Dienst mannigfach ausgezeichnet, so daß i832 die Erlaubnis gegeben wurde, sie zu Unteroffizieren zu ernennen. (Diese Begünstigung wurde im Jahre i85o wieder aufgehoben, vermutlich, weil sie ihren Nebenzweck, die Unteroffiziere zur Taufe zu bewegen, nicht erfüllte.) i836 wurden sie sogar zu Auszeichnungen zugelassen. Andererseits regnete es Beschränkungen und Verbote auf sie nieder. 1829 wurde ihnen verboten, als Offiziersburschen zu dienen, da aber die Offiziere die Intelligenz und die Anstelligkeit der Juden nicht entbehren mochten, wurde dieses Verbot regelmäßig übertreten, bis es schließlich aufgehoben werden mußte. 1837 wurde ihnen verboten, als Sanitäter zu dienen, ebenso in die Regimenter für Schwächliche und Kranke einzutreten. i844 wurden sie aus allen Waffengattungen, mit Ausnahme der Fußtruppe, ausgeschlossen. Natürlich suchten die Juden sich diesem Militärdienst durch Flucht, Nichteintragung dör neugebornen Knäblein in die Matrikeln, oder dadurch daß sie die Eingetragenen massenhaft sterben ließen, für jedes gestorbene Mädchen einen Knaben anmeldeten, durch Bestechung, Fälschung von Papieren, kurz mit allen nur möglichen Mitteln zu entziehen. Man schätzte also, daß im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungszahl zu wenige Juden als Kantonisten dienten. Daher erließ Nikolaus im Jahre i85o einen Ukas, wonach alle Judenknaben vom achten Jahre an, ohne Begrenzung nach dem Prozentsatz, dienstpflichtig waren; die physischen Anforderungen wurden noch mehr herabgedrückt, so daß auch Alte und Kranke genommen wurden. Die Aushebung geschah in folgender Weise: Man stellte die Zahl der Angehörigen einer bestimmten Familie fest und forderte von ihr die Ablieferung einer gewissen Anzahl von Köpfen. Die Familie verteilte diese Kopfzahl auf ihre einzelnen Häuser, wobei Eltern mit fünf oder mehr Kindern zuerst, dann die mit vier Kindern, dann die mit drei herangezogen wurden. Durch dieses System wurden die Häuser derselben Familie gegeneinander aufgestachelt und zur gegenseitigen Denunziation erzogen. Oft wurde Haß und Groll unter Brüdern gesät Noch schlimmer kam es im Jahre i853. Da wurde nämlich ein Ukas erlassen, der alle nicht mit Pässen versehene Juden für vogelfrei erklärte, deren sich jeder bemächtigen und 262