Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 3 (August 1927)
- Article
- Die Juden in Rußland unter Nikolaus I.
- Date
- 1927-08-01
- Page
- 252 (sequence 2)
- Language
- German
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- Riga 1× ep/1000826
- Vilnius 1× ep/1000947
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B. Segel oder Transkaukasieen anzusiedeln, sich in den kinländischen Hafenstädten niederzulassen, die Gouvernements, wo die Militarkolonien sich befanden, zu betreten; die jüdischen Fuhrleute durften keine Lasten außerhalb des Ansiedlungsrayöns transportieren; seit i835 war Juden untersagt, christliche Dienstboten und Angestellte zu beschäftigen, seit i83q sich in Bessarabien niederzulassen (das Gesetz mußte jedoch i84i wieder aufgehoben werden, da die Wirtschaft die Einwanderung von Juden dorthin erforderte), Unternehmungen für den Schiffbau zu betreiben, sich in den neugegründeten Städten, die nicht über 100 Werst von der Grenze entfernt waren, niederzulassen; seit 1842 sich in Riga anzusiedeln; den dort wohnenden Juden wurde verboten, Grundstücke zu erwerben; seit i843 in den der Admiralität unterstehenden Kolonien am Schwarzen Meer zu wohnen, ferner jegliches öffentliches Amt, sogar das eines beeideten Taxators, zu bekleiden; seit 1845 das Gebiet der Asowschen Kosaken zu betreten; Synagogen innerhalb einer Entfernung von 100 Klafter von einer orthodoxen Kirche zu erbauen; seit i846 in gewissen kleineren Städten, wie Kowno, Häuser zu bauen. — Das ist eine kleine Blütenlese der Verbote Nikolaus L Er hat aber auch viele „Freiheiten" (außer den eingangs gedachten) den Juden gegeben- O ja! i83o wurde den nach Sibirien verschickten Juden, welche dort 4o Jahre zugebracht hatten, erlaubt, dort für das ganze Leben Aufenthalt zu nehmen; i834 wurde den Juden in Wilna erlaubt, Met und Wein für Pessach zu bereiten und überall im Reich zu verkaufen. 1837 wurde den Großmüttern der jüdischen Marinesoldaten erlaubt, in Sebastopol zu wohnen. Seit i83g durften sie zur Stadtduma gewählt werden, aber nur in jüdischen Angelegenheiten mitberaten. 1842 wurde den Juden erlaubt, auf einen Monat im Jahr zwecks Belebung des Handels nach Sebastopol zu kommen, seit i843 zeitweise sich in Kiew aufzuhalten, seit 18 44 durften Handwerker in den Festungsstädten am Schwarzen Meere sich für kurze Zeit niederlassen, seit i846 durften die jüdischen Straßenbauunternehmer in den Dörfern mancher Gouvernements kurzen Aufenthalt nehmen, jüdische Handwerker in gewissen, ihnen bis dahin verbotenen süd- und neurussischen Gouvernements sich vorübergehend aufhalten, jüdische Handwerker in gewissen, ihnen bis dahin verbotenen Ortschaften dauernd sich ansiedeln, ferner: den Frauen und Kindern jüdischer nach Sibirien verschickter Sträflinge wurde gestattet, diesen dorthin zu folgen, 18 48 den Fuhrleuten erlaubt, auf ihren Lastwagen Waren auch nach den 252