Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 3 (August 1927)
- Article
- Die Juden in Rußland unter Nikolaus I.
- Date
- 1927-08-01
- Page
- 251 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2895450-2895467-2895471-2897978--01991-2898045- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Juden in Rußland unter Nikolaus L Ein Kapitel aus der jüdischen Martyrologie Von B. Segel Die dreißig Jahre der Regierung Nikolaus I. (182 5—1855) werden in der Geschichte der russischen Juden als eine Periode voll Grauen und mittelalterlichen Entsetzens dastehen. Alexander Herzen nannte diesen Zaren treffend Dschingis-Chan mit dem Telegrafen. Er hatte eine gewisse, auch bei manchen der verworfensten römischen Kaiser bemerkbare Schwäche für Literatur, Baukunst und Technik, war aber dabei in tiefster Seele grausam, brutal und stumpfsinnig, gleichwie jener berüchtigte Mongolenkaiser.' Er war ein eifriger Diener seiner Kirche und träumte davon, die Juden seines Reiches sämtlich in deren Schoß aufgenommen zu sehen. Das dachte er zunächst durch eigenartige „Freiheiten" zu erreichen, die er den Juden gewährte. Es stand einem Juden oder einer Jüdin frei, sich taufen zu lassen, ohne daß das Eheband dadurch aufgelöst wurde (1825). Jeder zur Orthodoxie übergetretene Jude blieb drei Jahre lang von allen Steuern und Abgaben frei (i83i). In Bessarabien, wo Juden zur Hebung des Handels und des Verkehrs nötig waren, blieben sie sein Leben lang von jeder Abgabe und vom Militärdienst verschont (i83i). Es stand einem minderjährigen jüdischen Kinde frei, sich ohne Erlaubnis, sogar gegen den ausdrücklichen Willen der Eltern taufen zu lassen (i832). Trat der Vater zum orthodoxen Glauben über, so wurden eo ispo auch die Söhne, tat es die Mutter, so wurden auch die Töchter durch diesen Akt christlich (1842). Sonst war den Juden alles mögliche verboten: Seit i83i sich in Finnland anzusiedeln, seit i833 in manchen Städten (z. B. Wilna) neue Häuser zu bauen, seit i835 ein wählbares Amt beim Magistrat der Städte zu bekleiden, seit 1837 sich in Kaukasien 251