Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1927)
- Article
- Spinozas Bann
- Date
- 1927-06-01
- Page
- 147 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Spinozas Bann waren vom Standpunkt des Jahres i656 aus gesehen wirklich „schreckliche Ketzereien", seine Übertretungen des Ceremonialgesetzes „ungeheuerliche Handlungen". Sollte man etwa den Wunsch des Bannes ausdrücklich aufheben: „Gott möge seinen Namen unter dem Himmel vernichten?" Dieser Wunsch ist ohnehin nicht in Erfüllung gegangen. Von aktueller Bedeutung könnte nur der letzte Satz des Bannes sein, in dem verordnet wird, daß „niemand eine von Spinoza verfaßte oder geschriebene Schrift lese". Diese Verordnung aber ist nicht, wie es in solchen Fällen der Übung entsprach, mit der Androhung des Cherem verbunden; sie ist damit in gewissem Sinne als eine lex imperfecta anzusehen, die überdies durch die Gewohnheit der Übertretung außer Kraft gekommen ist, und die darum heute nicht mehr ausdrücklich aufgehoben zu werden braucht Soll unter diesen Umständen das Judentum über Spinoza das bannlösende „Achinu atah" aussprechen, wie es bei der eindrucksvollen Spinoza-Feier der Jerusalemer Universität Professor Klausner getan hat? Zwei Erwägungen scheinen es mir zu verbieten. Die eine Erwägung ist diese: der Bann über Spinoza war kein einseitiger Akt, gegen den Willen des Gebannten, der darum auch einseitig aufgehoben werden könnte. Ausdrücklich spricht Spinoza im Titel seiner Apologie von seiner „abdicacion de la Synagoga", seiner Lossage vom Judentum. Wenn die Aufhebung des Bannes ein inneres Recht hätte, so könnte es nur daraus hergeleitet werden, daß bei Spinoza selbst auch nach dem Bann ein innerer Wunsch nach Wiedervereinigung bestanden hätte, so wie er beispielsweise, trotz aller Entzweiung, bei Uriel da Costa bestand. Wer den „Theologisch-Politischen Tractat" kennt, weiß, daß dieser Wunsch bei Spinoza nicht bestanden hat und daß er auch wohl kaum, selbst bei einer besseren Kenntnis und gerechteren Würdigung der Propheten, ja selbst nicht innerhalb eines gewandelten Judentums, in ihm aufgekommen wäre. Die Einwilligung Spinozas zu einer Aufhebung des Bannes als einer Rückgängigmachung seiner abdicacion de la Synagoga wäre also kaum zu erlangen. Dazu kommt eine andere Erwägung, die eine gewisse Zurückhaltung auferlegen mag. Der gegenwärtige Spinoza ist nicht mehr der verfemte Spinoza von einst, dessen Cherem im Interdict der calvinistischen Staaten von Holland und im Index librorum prohibitorum seine Nachfolge fand. In den 2 5o Jahren -seit seinem Tode ist er derart über jedes menschliche Maß hinausgewachsen, daß er heute auf einem Platze steht, auf den von Allen, die jemals die Sonne sahen, 10* 147