Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1927-06-01 · Heft 2 (Juni 1927) · p. 146

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 2 (Juni 1927)
Article
Spinozas Bann
Date
1927-06-01
Page
146 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2895450-2895467-2895470-2897811--01854-2897872
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Carl Gebhard ich in den Protokollbüchern des Amsterdamer Stadtarchivs nichts finden können. In Anbetracht dieser Umstände erscheint es nicht gerechtfertigt, der Amsterdamer Gemeinde des Jahres i656 es als Verbrechen anzurechnen, daß sie der Loslösung Spinozas vom Judentum die zeitübliche äußere Form gegeben hat Eine andere Frage ist nun die, ob der Cherem des Jahres 1656 im Jahre 1927 noch eine verbindliche Kraft hat Nur wenn die Antwort, der Bann sei nicht aufgehoben, diesen Sinn hätte, wäre die Berechtigung gegeben, dazu in der Öffentlichkeit und vor allem auch in der jüdischen Öffentlichkeit Stellung zu nehmen. Zunächst wird man sich davor hüten müssen, den Begriff der Exkommunikation, den wir von der katholischen Kirche her kennen, in das Judentum hineinzutragen. Dazu fehlt dem Judentum die wesentliche Voraussetzung: die autoritäre Stelle, die kraft ihrer Schlüsselgewalt den für alle bindenden Bann hätte verhängen können. Ein Cherem ist eine rein lokale Angelegenheit Das zeigt schon das Schicksal da Costas, der zuerst in Hamburg und Venedig in den Bann getan wurde und über den dann erst der Cherem in Amsterdam verhängt wurde. Hätte die Amsterdamer Gemeinde also ihrem Bann eine über Amsterdam hinaus wirkende Geltung verschaffen wollen, so hätte sie immer von neuem einen Cherem da erwirken müssen, wo Spinoza wohnte und wo gleichzeitig eine jüdische Gemeinde bestand. Tatsächlich hat aber Spinoza sieben Jahre im Haag gewohnt und hier nach dem Zeugnis des Biographen auch wieder gelegentlich mit Juden verkehrt, ohne daß die jüdische Gemeinde von Amsterdam oder vom Haag von ihm Notiz nahm. Die Akten über den Fall Spinoza waren für das Judentum geschlossen. Tatsächlich hat die Frage, ob der Bann über Spinoza noch weiter besteht, überhaupt keinen Sinn. Historische Tatsachen kann man, wenn sie einmal geschehen sind, nicht Jahrhunderte später noch irgendeiner juristischen Prozedur unterwerfen. Mit demselben Recht könnte man heute den Dreißigjährigen Krieg vor den Völkerbundsrat bringen. Wohl besteht die portugiesisch-jüdische Gemeinde von Amsterdam noch heute, und der Mahamad, der i656 den Bann über Spinoza verhängt hat, mag in seinem Rechtsnachfolger noch fortleben, aber Spinoza ist seit 2 5o Jahren tot und damit hat der Bann sein Objekt verloren, ist also im eigentlichen Sinne „gegenstandslos" geworden. Und was sollte man denn in diesem Banne zurücknehmen? Spinozas Lehrmeinungen 146

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.