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Der Morgen · 1927-04-01 · Heft 1 (April 1927) · p. 89

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 1 (April 1927)
Article
Die Beteiligung der Juden an der deutschen Eisen- und Metallwirtschaft
Date
1927-04-01
Page
89 (sequence 4)
Language
German
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Die Beteiligung der Juden an der deutschen Eisen- und Metallwirtschaft begreiflicherweise freie Firmen, die bereits eine Bedeutung im Markte besaßen. Wir erinnern hier z. B. an den Erwerb der Mannheimer Weil & Reinhard A.-G. durch den Stinnes-Konzern. Der Kampf zwischen Werkshandel und freiem Handel ist noch heute nicht abgeschlossen- Auf gewissen Teilgebieten, und zwar sowohl in Bezug auf bestimmte Eisenerzeugnisse wie auf bestimmte Landes teile, verteidigen freie Händler heute noch ihren Kundenkreis oder versuchen es wenigstens. Die Entscheidungsschlachten sind jedoch längst entschieden, und zwar zugunsten der Werksorganisationen, und auch die Nachgefechte, in denen vereinzelt auch jüdische Händler noch eine Rolle spielen, pflegen meist in kurzer Zeit ebenso auszugehen. Die zweite und vielleicht noch stärkere Waffe, mit der die Handelsmacht in der Eisenwirtschaft gründlich erschüttert wurde, ist die industrielle Verbandsbildung. Für fast alle wesentlichen Walzwerkprodukte und eine ganze Reihe von anderen Erzeugnissen der Eisenindustrie sind Verkauf sverbände der Werke entstanden, die sich mit Hilfe der Zollpolitik eine Monopolstellung in der Versorgung des Inlandmarktes schaffen konnten. Kürzlich erst ist man dazu übergegangen, auch durch feste Abmachungen mit der internationalen Konkurrenz die monopolistische Beherrschung des Inlandmarktes zu einer absoluten zu machen. Die Verbände schreiben die Verkaufspreise vor, und zwar nicht nur die der Werke, sondern, auf dem Umwege über den Werkshandel, praktisch auch die der Händler. Hier tritt die Kooperation zwischen Industrieverband und Werkshandel zu Tage. Der Werkshandel war es, dessen Konkurrenzdruck den freien Handel dazu gezwungen hat, sich in Händlerverbände einzugliedern, in denen nicht er, sondern die Werkorganisation dominiert Bis auf nur wenige Ausnahmen sind die freien Eisenhandlungen zu Händlern zweiter, dritter und vierter Klasse degradiert, denen nicht einmal ein direkter Verkehr mit den Werken möglich ist Lediglich in Süddeutschland liegen die Verhältnisse für den Handel etwas günstiger. Die selbständigen Händler müssen von den Händlern erster Klasse, fast ausschließlich Werksorganisationen bezieben, um so bereits die eigentlichen Werkspreise zu überzahlen. Der Werkshandel liefert ihnen mit bestimmten, je nach Kategorie und Größe des kaufenden Händlers bemessenen Rabattsätzen auf den Endverkaufspreis, den der unter Werksführung stehende Verband festgesetzt hat Den reinen Handelsfirmen sind also die Gewinnmargen von Industrieverband und Werkshandel vorgeschrieben, und da er bei größeren Objekten das Material in den meisten Fällen direkt vom Werkslager zum Kunden disponieren muß, 89

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