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Der Morgen · 1927-02-01 · Heft 6 (Februar 1927) · p. 540

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Journal
Der Morgen
Volume
2 (1926-1927)
Issue
Heft 6 (Februar 1927)
Article
Die bleibende Bedeutung des Alten Testaments
Date
1927-02-01
Page
540 (sequence 8)
Language
German
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A. Jirku gezahlt — nicht habe zu Schulden kommen lassen. Es wäre töricht leugnen zu wollen, daß hier Anklänge an das 4-—10. der zehn Gebote vorliegen, womit meines Erachtens aber deren Bedeutung in keiner Weise gemindert wird. Abgesehen davon, daß sich allein schon das Verbot des Begehrens bislang noch in keinem altorientalischen Texte hat nachweisen lassen, so ist doch schließlich entscheidend, auf welche Grundlage diese Gebote da und dort gestellt sind. Sind es in Babylonien und Ägypten nur die personifizierten Erscheinungsformen der Natur, die hinter allen derartigen Gedanken stehen, so ist andererseits das 4-—10. Gebot sanktioniert durch den im i.—3. Gebote verkündeten geistigen, unsichtbaren und sittlichen Gott, der das Gute belohnt und das Böse bestraft Zu den verschiedenen anderen Gesetzen des Alten Testaments, die in kleineren Gesetzessammlungen vereinigt sind, haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Parallelen aus den schon erwähnten Gesetzen der Babylonier, Assyrer und Hethiter nachweisen lassen. Es ist hier nicht der Ort, gerade über dieses Problem eingehend zu handeln. Kurz nur sei auf das allgemeine Ergebnis des angestellten Vergleiches hingewiesen. Während, wie das offen zugegeben werden muß, diese altorientalischen Gesetze, dank der höheren Kulturstufe dieser Völker, der Frau eine sozial gesichertere Stellung zuweisen, als dies im Alten Testamente der Fall ist, treten uns sonst im Alten Testamente in weit stärkerem Maße ethische Gedanken entgegen, von denen sich in den erwähnten altorienlalischen Gesetzen auch nicht eine Spur findet Ich erinnere daran, daß allein nach Ex. 21, 20 die tätliche Mißhandlung des Sklaven strafbar ist, wie auch nur nach Dt 23, 16 f. der entflohene Sklave seinem Herrn nicht wieder auszuliefern ist Wo finden wir ferner einen analogen Gedanken zu Ex. 22, 2 5 f., wonach das gepfändete Kleidungsstück bis zum Abend zurückgegeben werden muß? Wer die Predigt des Propheten kennt, weiß, woher derartige Gedanken ihren Weg in die sonst durchaus rechtlich eingestellte Welt der israelitischen Gesetze gefunden haben werden. Seil der Entzifferung der Hieroglyphen und der Keilinschriften klingen die religiösen Lieder der Babylonier, Ägypter und Kanaanäer an unser Ohr, und wir wissen seitdem, daß auch die biblischen Psalmen in gewissen Grenzen ihr Gegenstück bei den altorientalischen Völkern finden; daß auch in diesem Punkte formal und inhaltlich ein weitgehender Parallelismus festzustellen ist Gleich Israel kannten auch diese Völker Hymnen und Bußpsalmen, und auch dort wurde die Natur als Schöpfung Gottes besungen, wie uns der schöne Sonnenhymnus 540

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