Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 2 (1926-1927)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1926)
- Article
- Die Erforschung des nachbiblischen Judentums im Rahmen der Universitas Litterarum
- Date
- 1926-10-01
- Page
- 360 (sequence 13)
- Language
- German
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Felix Perles bahnt. In Virchows Archiv für pathologische Anatomie 1867 ff- und an andern Stellen hat Steinschneider bereits eine Fülle von Material beigebracht, doch ist der Gegenstand noch lange nicht erschöpft und müßte von Medizinern und Orientalisten in gemeinsamer Arbeit zusammenfassend dargestellt werden. Auch die Jurisprudenz hat interessante Aufschlüsse aus einer Erforschung des jüdischen Rechts zu erwarten. Zeigte schon im Altertum das Recht der Juden von Elephantine (5. Jahrh. v. Chr.) eine merkwürdige Mischung babylonischer und ägyptischer Elemente, so bildete das talmudische Recht ein Bindeglied zwischen orientalischem und griechisch-römischem Recht einerseits und zwischen letzterem und islamischem Recht andererseits. M. W. Rapoport1) und Joseph Kohler2) haben bereits das talmudische Recht gewürdigt und dargestellt Doch bleibt noch genug Einzelarbeit zu tun übrig. Viele sonst unerklärliche Berührungen dieser verschiedenen Rechte werden erst durch die jüdische Vermittelung klar. So hat kürzlich G. Bergsträßer darauf hingewiesen3), daß ein dem römischen Rechtsbegriff quae pondere numero mensura constant genau entsprechender Begriff im islamischen Recht sich findet Er bezweifelt mit Recht, daß in so früher Zeit (der betreffende Medinenser Jurist starb schon nach 90 der Hidschra) ein Einfluß römischer Rechtswissenschaft historisch anzunehmen sei. Doch die Brücke, auf welcher dieser Begriff bis nach Medina wandern konnte, ist das talmudische Recht, das „nach Maß, Gewicht und Zahl gehende Dinge" kennt4) Wenig bekannt dürfte auch sein, daß der oben erwähnte talmudische Begriff des „Noachiden" indirekt und direkt auf die Entwicklung des Natur- und Völkerrechts gewirkt und bei Hugo Grotius und Johannes Seiden eine große Rolle gespielt hat5) Die wenigen herausgegriffenen Beispiele zeigen genügend, daß schon aus rein sachlichen Gründen alle genannten Wissenschaften nicht mehr achtlos an diesem reichen Material vorübergehen dürfen. Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, daß die Wissenschaft vom nachbiblischen Judentum zuerst gerade in Deutschland verständnisvolle Pflege fand. Leopold Zunz (1794 bis J) Der Talmud und sein Recht. (S.-A. aus Zeitschr. für vergleichende Rechtswissenschaft XIV, XV, XVI.) 2. Aufl. Berlin 1912. 2) Zeitschr. f. vergl. Rechtswiss. XX, 161 ff. , 3) Der Islam, XD7 (1924) 81. «) Bah. Talmud Kidduschin 42 h. 5) Vgl. Hermann Cohen, Jahrbuch f. jüd. Gesch. und Lit. 1900, 92 ff. 360