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Der Morgen · 1926-06-01 · Heft 2 (Juni 1926) · p. 201

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Journal
Der Morgen
Volume
2 (1926-1927)
Issue
Heft 2 (Juni 1926)
Article
Drei Briefe über H. Günthers anthropologische Deutung der Erbsünde
Date
1926-06-01
Page
201 (sequence 2)
Language
German
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Drei Briefe über H. Günthers anthropologische Deutung der Erbsünde. den Zwiespalt und den Abfall vom Guten, die Schuld, „die Sünde" setzt; daher die Überzeugung, die Sünde komme nicht so sehr dem Einzelnen zu, vielmehr der ganzen Blutgemeinschaft, dem Volk als Ganzem. (Vgl. z. B. Montefiore, Religion of the Ancient Hebrews.) Zu dieser Anschauung von der „Erbsünde" konnte es, rassenkundlich betrachtet, nur innerhalb eines Volkstums kommen, das durch die Vielgemischtheit einander ziemlich fernstehender Menschenarten eine gewisse sitthcheFragwürdigkeit in seinem eigenen Bewußtsein vorfinden mußte, und sich ihrer schließlich geradezu bewußt wurde. Die Gesetzgebung Esras war der Versuch, fortan der Vermischung, dieser Versündigung, mit äußerster Strenge entgegenzutreten. Die Inzucht war die Folge, eine Inzucht, die zur scharfen Herausgestaltung des abgesonderten jüdischen Wesens geführt hat. Inzucht eines ganzen Volkes bedeutet, nebenbei gesagt, nicht etwa Entartung. Es gibt ja Anschauungen, die im Judentum die Anzeichen eines entarteten oder entartenden Volkes sehen wollen; die Entartung ließe sich aber nicht auf die Inzucht zurückführen. Die Abschweifung auf solche Erscheinungen des jüdischen Sitten- und Glaubenslebens, war deshalb angezeigt, weil ja wie manche andere Begriffe so auch der Begriff der Erbsünde, der angeborenen Sündhaftigkeit überhaupt, aus dem jüdischen Glauben durch Vermittlung des Christentums in die abendländische Glaubenswelt als eine kirchliche Lehre eindrang. Man muß sich einmal klar machen was es bedeutet, daß diese Anschauung von der Erbsünde durch fremde und schließlich auch durch einheimische Lehrer übertragen wurde auf die im frühen Mittelalter noch so reinrassigen Germanenvölker. Im allerentscheidendsten Besitz eines Volkes, in seinem Glauben selbst, wurde hier etwas verwurzelt, was sich allein aus fremdester Umwelt und artfremdestem Schicksal deuten läßt. Der reinrassige Germane war erbtüchtig, erbgut und nicht erbsündig. Fortan sollte er sich erbsündig empfinden, sein Glaube gebot es ihm; denn der Glaube wurde jetzt durch jüdischchristlichen Geist selbst Gesetzesglaube, Verpflichtung auf Gebote eines Gottes, der von außen drohte. Die Folgen mußten unschätzbar sein, wenn man bedenkt, mit welcher Selbstverleugnung im Mittelalter gerade unter germanischen Völkern der Christenglaube aufgenommen wurde. Eine der Folgen solcher Aufnahmen artfremdester, sittlicher Anschauungen war die völlige sittliche Entwurzelung, die sich bei vielen germanischen Menschen des frühen Mittelalters zeigt. Die Greuel z. B. der merowingisch-fränkischen Geschichte, die sowohl gegen die germanische, wie gegen die christliche Sittlichkeitsauffassung verstoßen, lassen sich daraus erklären, daß die arteigene germanische Sittlichkeit schon aufgelöst, die artfremde christliche Sittlichkeit aber noch gänzlich unbegriffen war. Sittliche Entwurzelung vieler Einzelner mußte die Folge sein. Es dauerte lang, bis ein Meister Eckhart das artfremde, aus jüdischem Volksschicksal entsprungene Christentum im nordischen Geist umzudeuten versuchen konnte. Umdeutungen gingen immer wieder von einzelnen Männern nordischenGeistes aus. Der Zwiespalt aber beherrscht nach wie vor das Leben vor allem der nordrassisch-bedingten Völker. Artfremdes Gut ist ihrem Glaubensleben eingemischt worden. So zeugen Lehren, aus fremdem Schicksal entnommen, immer wieder den Zwiespalt. Man kann'vielleicht sagen: Durch die Aufnahme der Lehre von der Erbsünde ist die germanische, mit ihr die deutsche Welt, selbst in ihrem seelischen Leben erbsündig, d. h. zwiespältig, unrein, geworden, selbst mit sich selbst zerfallen zu fortzeugender Zwiespältigkeit." — Ein Vertreter des Katholizismus Dr. theol.et phil. EngelbertKrebs, o. Professor der Theologie an der Universität Freiburg i. B., schreibt: „Ich schreibe Ihnen gern meine Gedanken zu Günthers törichten Worten über die Erbsünde, die er der „Rassenkunde" einzufügen für gut fand. Ein so ernstes Geheimnis, wie das von der Erbschuld und der darin gründenden Zwiespältigkeit der Menschennatur kann vor dem Rationalismus, der aus Günthers Darlegung spricht, nicht auf Verständnis hoffen. Darum verzichte ich darauf, seine naturalistische Behauptung mit einer Abhandlung über das Geheimnis der Erbsünde zu erwidern. Nur zwei Gedanken seien hier vorgelegt. Erstens: Das Judentum des Alten Testamentes kannte die Erbsündenlehre, wie sie das Christentum vorträgt, noch nicht. Erst in spätjüdischer Zeit wird von den Frommen, deren Gedankenwelt im rV. Buch Esdras; im Henochbuch und in der Baruchapokalypse sich widerspiegelt, über die allgemeine Sündhaftigkeit des Menschen so weit nachge- 201

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