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Der Morgen · 1926-06-01 · Heft 2 (Juni 1926) · p. 200

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Journal
Der Morgen
Volume
2 (1926-1927)
Issue
Heft 2 (Juni 1926)
Article
Drei Briefe über H. Günthers anthropologische Deutung der Erbsünde
Date
1926-06-01
Page
200 (sequence 1)
Language
German
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Drei Briefe über H. Günthers anthropologische Deutung der Erbsünde. Ia H. Günthers vielgelesener „Rassenkunde des deutschen Volkes" findet sich als Anhang ein Kapitel von 78 Seiten (bei einem Gesamtumfang von 434 Seiten!) mit dem Titel: „Rasseakunde des jüdischen Volkes". Das Buch ist in Lehmanns Verlag, München, erschienen und dient daher, wie die übrigen Werke dieses Verlages, der antisemitischen Erneuerung Deutschlands. In dem obgesagten Anhang kommt das mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck. Neben dem üblichen Material der antisemitischen Literatur benutzt Günther auch Zitate aus zionistischen Zeitschriften. Was hier zur Erquickung der Völkischen zusammengebraut wird, enthält „In bunten Bildern, wenig Klarheit, Viel Irrtum und ein Fünkchen Wahrheit." Eine Stichprobe möge das erweisen; sie möge als Beispiel für die Wissenschaftlichkeit dienen, die vielfach den Ausführungen Günthers eigentümlich ist. Nach Günther stammt der Begriff der Erbsünde aus dem Judentum. Er soll der theologische Ausdruck der blutmäßigen Fragwürdigkeit des Judentums sein. Der erbgute, reinrassige Germane sei durch dieses artfremde Dogma von der Erbsünde sittlich entwurzelt und verdorben worden. Ich habe mich an drei wissenschaftlich anerkannte Vertreter des Katholizismus, des Judentums und des Protestantismus, gewandt, mit der Bitte, zu entscheiden, ob die Behauptung Günthers historisch richtig ist. Ich gebe zuerst wörtlich die Stelle aus Günthers „Rassenkunde" und lasse die Antworten der drei Gelehrten dann folgen. Der Herausgeber. Dr. Hans Günther schreibt („Rassenkunde des deutschen Volkes", I. Aufl., p. 398/399): Noch eine andere Erscheinung innerhalb des Judentums findet ihre Erklärung aus rassischen Verhältnissen, eben aus der Vielgemischtheil des jüdischen Volkes: das besondere jüdische Sündengefühl, aus dem sich dann der Begriff der Erbsünde herleitet. Die Überzeugung, daß der Mensch „böse von Jugend auf" sei, daß ihm mit seinem Blut auch schon „die Sünde" eingeboren sei, die Überzeugung, daß die Sünde etwas Vererbtes, im Blut Empfangenes und Weitervererbliches sei, ist nur zu verstehen innerhalb eines Volkstums, das sich als blutmäßig fragwürdig erkannt hat, das als Ganzes fühlt, daß in seinem Bluterbe selbst Schlechtes, Zwiespältiges, Vielspältiges, sittliche Widersprüche kreisen. Daher die Sonderheit des jüdischen Sündengefühls, das schon an den Anfang der Dinge 200

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