Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1926-04-01 · Heft 1 (April 1926) · p. 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
2 (1926-1927)
Issue
Heft 1 (April 1926)
Article
Völkischer Antisemitismus
Date
1926-04-01
Page
16 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2895450-2895459-2895461-2896699--00888-2896747
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Julius Goldstein der Jahre mehr und mehr herausgestellt Stapel will von ihr nichts mehr wissen. „Weder die Juden noch die Deutschen sind Rassen, sondern beide sind Völker, die aus mehreren Rassen, zu einem geringen Bruchteil wahrscheinlich sogar aus den gleichen Rassenbestandteilen hervorgegangen sind." An die Stelle der Rasse ist jetzt das Volkstum getreten. Das Volkstum ist für Stapel und seine Gesinnungsgenossen die fundamentale Tatsache, von der alle Kultur bis ins Letzte bestimmt, von der Staat, Gesellschaft, Religion und Recht zu gestalten ist Volkstum ist das einzig berechtigte Gruppierungsmotiv, demgegenüber alle anderen bedeutungslos geworden sind. Vom Volkstum aus muß daher der Antisemitismus begründet werden. Was hat das praktisch zu bedeuten? Es ist Stapel unerträglich, daß Juden leitende Staatsstellungen in Deutschland inne haben, denn die Juden gehören dem jüdischen, also nichtdeutschen Volkstum an, und nur Angehörige des deutschen Volkstums dürfen verantwortliche und leitende Stellen inne haben. Zur besseren Erfassung dieser Argumentation gebe ich sie in der Form eines Schlusses: I. Nur Angehörige des deutschen Volkstums dürfen im Staate verantwortliche Stellen inne haben. II. Juden gehören nicht dem deutschen, sondern dem jüdischen Volkstum an. IIL Juden sind daher nicht berechtigt und befähigt, in Deutschland verantwortliche Staatsstellungen inne zu haben. Der Obersatz I reicht in seiner Tragweite über den Antisemitismus hinaus. In diesem Obersatz liegt eine Politik von weittragender Konsequenz beschlossen. Ihre ausschließliche Anwendung auf die Juden ist, logisch betrachtet, zufällig, denn gäbe es keine Juden in Deutschland, so müßte der Obersatz auch auf andere Minoritätsgruppen Anwendung finden, z. B. auf die Wenden, die Polen, die Masuren oder Wallonen. Daß Stapel das nicht tut, ist logisch jedenfalls nicht zu rechtfertigen. Zugegeben einmal, der Obersatz bestände zurecht, dann wäre die antisemitische Konsequenz: Juden dürfen keine leitenden Staatsstellungen inne haben nur dann gerechtfertigt, wenn Juden in demselben Sinne wie die Deutschen ein besonderes Volkstum repräsentierten. Das behauptet der Mittelsatz: Juden gehören dem jüdischen Volkstum an. Dieser Mittelsatz gilt Stapel und den t6

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.