Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1926)
- Article
- Das Lebensrecht des Kindes
- Date
- 1926-02-01
- Page
- 668 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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I. Hememarus Frauen, mit deren Beistand man sich meist begnügte, keine Standesbedenken kannten, blieben die Grundsätze der Ärzte auf das Leben ohne Einfluß. Aber auch ethische Bedenken gegen die Aussetzung erheben sich. Nur ist höchst lehrreich, wie der Einspruch begründet wird. Wir besitzen eine Anzahl Kapitel aus einem Handbüchlein der Ethik von einem Stoiker Hierokles1), der im zweiten nachchristlichen Jahrhundert lebte, abf-r die allstoische Anschauung wiedergibt Hier stehen schöne Worte über die „konzentrischen Pflichtenkreise", die uns umgeben: uns zunächst kommt der Kreis der nächsten Verwandten (Eltern, Brüder, Frau, Kinder), dann die Kreise der ferner stehenden Angehörigen, sodann der der Orts- und Staatsgenossen, endlich der der Menschheit Hier stünde zu erwarten, daß das Unrecht an dem Kinde, das doch dem ersten Pflichtenkreise angehört, besonders scharf gerügt würde. In Wahrheit erklärt es der Schriftsteller aber für „naturgemäß, alle oderdochdiemeisten Kinder aufzuziehen". Und selbst diese sehr mäßige Forderung bedarf für ihn der besonderen Begründung, die er mit Hilfe eben dieser Lehre von den Pflichtenkreisen versucht Die Aufziehung der Kinder liegt in unserem Interesse, da wir uns Stützen für das Alter heranziehen, in dem unserer Eltern, die, falls uns etwas zustößt, an unseren Kindern Rückhalt finden, in dem des Vaterlandes und der Menschheit — kurz, alle Interessen werden berücksichtigt, nur nicht die des Neugeborenen selbst: dessen Recht aufs Leben wird nicht nur nicht anerkannt, sondern durch die einschränkende Behauptung, daß lediglich „der größte Teil" der Kinder aufgezogen zu werden braucht, ausdrücklich bestritten. Dagegen halte man die Worte des Juden Philon (Über die Einzelgesetze III § 111 ff.): „Wenn man schon mit der Frucht, die noch nicht im festgesetzten Kreislauf der Zeit ausgetragen ist, fürsorglich umgehen muß, damit ihr kein Schade widerfahre, um wieviel mehr muß man für das ausgereifte Kind sorgen, das gleichsam hinausgesandt wird, um teilzunehmen an den Gaben der Natur? Wenn also die Eltern ihren Kindern nicht zugleich mit dem Leben auch Anteil an jenen (Gaben) verleihen, so bezichtigen sie sich selbst der schwersten Sünden: der Wollust, des Menschenhasses, des Totschlages und — was das Schlimmste ist — des Kindesmordes! Denn welche Menschen müßten ehep Menschenhasser heißen als die unerbittlichen Feinde ihrer eigenen Kinder? Als Totschläger und Kindesmörder geben sich am klarsten die zu erkennen, die selbst *) Sie sind am besten herausgegeben durch Hans von Arnim, Berliner Klassikertexte IV 1906. Wir nehmen im folgenden Bezug auf S. 61, 12 ff. und 55, 23 ff. 66S