Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1926)
- Article
- Israel und die Kultur des alten Vorderasien
- Date
- 1926-02-01
- Page
- 630 (sequence 6)
- Language
- German
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Max Lohr Welch eine Verwandtschaft mit der Ethik des mosaischen Dekaloges! — Im ägyptischen Totenbuch begegnen uns ähnliche Gedanken: „Ich habe nicht getötet Ich habe nicht die Ehe gebrochen. Ich habe das Kornmaß weder vergrößert, noch verringert Ich habe die Gewichte der Geldwage nicht vergrößert Ich habe nicht gestohlen. Ich habe Gott nicht gelästert Ich habe den König nicht geschmäht Ich habe dem Hungrigen Brot gegeben, dem Dürstenden Wasser und dem Nackten Kleider." Hier erscheint die inhaltliche Übereinstimmimg mit dem Dekalog noch stärker und überraschender. Neben diese religiös-sittlichen Beziehungen stellen wir solche auf dem Gebiete staatlicher und rechtlicher Institutionen. Übernommen hat Israel oder richtiger ist ihm durch die Not aufgedrängt die Einrichtung des Königtums. Mit diesem kam zunächst das Hofzeremoniell wie es uns beispielsweise in der Stellung der Königinmutter entgegentritt; ferner der Hofstil, der sich in manchen Psalmen, wie auch in Prosastücken, Weissagungen und dergl. beobachten läßt Zum König gehört natürlich eine Leibwache und ein Heer von Beamten und Dienern. Alles das finden wir in Israel entsprechend den Vorbildern des Auslandes; es fehlt nicht der Tempel der Schutzgottheit, der Harem und das Staatsarchiv. Solcher Staatsarchive im Bereiche des alten Orients hat der Spaten der Ausgräber verschiedene aufgedeckt Andere kennen wir nur aus der Überlieferung. Auch im Jerusalem Davids und seiner Nachfolger hat es ein solches gegeben. Das A. T. nennt uns verschiedene Chefs des Staatsarchivs mit Namen, und von einigen Stücken der Geschichtsbücher des A. T. dürfen wir mit Fug annehmen, daß es archivalische Aktenstücke sind, oder daß ihnen solche zugrunde liegen. Besser als in diesem Falle läßt sich die Abhängigkeit Israels und des A. T. von keilschriftlichen Rechtsurkunden, sumerischen, alt- und neubabylonischen, hetitischen und altassyrischen erweisen. Die formale wie auch inhaltliche literarische Verwandtschaft des sogenannten Bundesbuches, d. i. Ex. 21—2 3 von dem Gesetzeskodex Hammurapis wie die enge Beziehung zwischen den vor nicht langer Zeit gefundenen „altassyrischen Gesetzen" und Dt 2 3 wird heute von niemandem mehr bestritten. Hier liegen Rechts- 630