Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1925-12-01 · Heft 5 (Dezember 1925) · p. 604

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 5 (Dezember 1925)
Article
Das Problem der Volksgemeinschaft und die Einordnung des Judentums
Date
1925-12-01
Page
604 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2895450-2895451-2895457-2896425--00712-2896533
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Erik Nölting gemacht werden, je nachdem die rationale oder irrationale Färbung des ideologischen Gemeinschaftstypus als vorherrschend anzusprechen ist Dem durch das Medium von Vernunft und Verstand vermittelten Gemeinschaftszusammenhang, der für unsere Betrachtung als der historisch ältere Typus zu gelten hat, steht ein durch Gefühl, Trieb, Wille und Leidenschaft zusammengehaltener Gemeinschaftskomplex zur Seite. Ist der erste rational-intellektualistisch, so ist der zweite irrational-emotional-voluntaristisch orientiert Dieser letzte Typus ist zugleich derjenige, der zum organisch-romantischen Gemeinschaftsbegriff auf vielen Brücken hinüberleitet Neben dem naturalistischen und dem ideologischen Gemeinschaftsbegriff ist noch ein dritter Haupttypus von jüngerem Ursprung wahrnehmbar, dessen Grundstruktur hier gleichfalls aufgezeigt sein möge. Die politische Terminologie der Kriegs- und Nachkriegszeit ist durchsetzt von Worten wie Burgfriede, Arbeitsgemeinschaft, Volksgemeinschaft, Regierung der großen Koalition usw. Hier liegt ein Gemeinschaftsbild als Denkbegriff oder als Forderung zugrunde, das man als sozial-ökonomisch-politischen Gemeinschaftsbegriff gegen die bereits erörterten Gebilde abgrenzen kann. Die Vorstellung ist die, daß eine gewisse Unterordnung der politischen und ökonomischen Interessengegensätze unter die Lebensnotwendigkeiten einer abstrakten Volksgemeinschaft zu erfolgen habe, die den Streit der Parteien und Gruppen als voranstehendes Wertphänomen überrage. Ein gemeinsames Interessenzentrum sei als vorhanden anzunehmen, das jede private Zweckverfolgung zu respektieren habe, demgegenüber eine Minimalconsens innezuhalten und ein Minimalprogramm gemeinsamen Handelns anzustreben sei. Von Seiten der Kritik wird dagegen geltend gemacht, daß die sozial-ökonomische Struktur der Gegenwart und ihre Klassengegensätzlichkeit, die tiefe Unausgeglichenheit der Besitz-, Einkommens-, und Bildungslagen die Konzeption eines solchen Gemeinschaftsbegriffes unmöglich mache. Grundlegende Umstellungen in der politischen Rechtssphäre und der ökonomischen Besitzsphäre müßten erst erfolgen, bevor das Phantom der geforderten Volksgemeinschaft in die Lebenswirklichkeil überführt werden könne. Die Herrschaftsstruktur und der Ausbeutungscharakter der geltenden Sozialordnung müßte verschwinden, damit die demokratischen und genossenschaftlichen Voraussetzungen einer solchen Volksgemeinschaft zur Auswirkung gelangten. Nachdem der Kulturprozeß bisher eine fortschreitende Differenzierung und Auseinanderspaltung der Lebenslagen bedeutet habe, sei durch sozialen Eingriff mit friedlichen oder revolutionären Mitteln 604

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.