Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1925)
- Article
- Das Problem der Volksgemeinschaft und die Einordnung des Judentums
- Date
- 1925-12-01
- Page
- 598 (sequence 5)
- Language
- German
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Erik Nölting ständigen Auflösung. Eine Erobererwelle nach der anderen geht über den Boden dahin, bis aus dem kochenden Gewoge die fester gefügte Staafcsform gerinnt, wiewohl auch sie noch oft genug in den brodelnden Hexenkessel gestaltsüchtigen Werdens zurückgeworfen wird, wobei standig neue fremdartige Blutströme hinzufließen. Herreneinzug und Sklavanimport, Inzucht und Bastardierung, Herabsinken der Oberschichten und Aufstieg der „geologischen" Tiefenformationen, zwischen denen sich gestaffelte Mittelschichten bilden — so quirlt es unablässig durch einander, eine glühende Speise in einem Gefäß, dessen Wände nur deshalb nicht zerspringen, weil sie aus guter, dauerhafter Erdrinde gebildet sind. Es ist hier nicht die Aufgabe, die auf diese Art entstehenden politischen Verbandsgebilde in ihrer weiteren Entwicklung zu verfolgen. Für unsere Zwecke genügt die Feststellung, daß neben dem sanguinen Prinzip, das, wenn abgeschwächt, weiter fortwirkt, ein neues Binde- und Zurechnungsprinzip der Gemeinschaft entstanden ist: das territoriale. Die Beziehungen des Baumes gewinnen formgestaltende Kraft, und aus den nährenden Kräften des Bodens erblüht neuer Zusammenhang. So sehr auch das Eindringen des territorialen Prinzips in die vom Blut her aufgebauten Ordnungsformen der Menschheit zunächst als Revolutionierung und Besitzstörung erscheinen muß, in welchem Maße immer die Goexistenz der beiden Prinzipien zu Überschneidungen und Zerreißungen führen mag, sie sind im tiefsten Grunde doch wesensgleich. Und zwar läßt sich diese Wesensgleichheit nach drei Seiten charakterisieren: sie sind beide naturalistische Ordnungssysteme, sie sind Systeme des Habens und des Seins, und sie sind Systeme unaufhebbarer immanenter Begrenztheit Blut und. Boden sind Naturtatsachen, die zum vereinenden bezw. ausscheidenden; Kriterium erhoben werden. Ist das erste naturalistisch-biologisch, so ist das zweite naturalistisch-geographisch gewandt, weshalb auch ihre wissenschaftliche Behandlung den Systemen der naturalistisch gerichteten Soziologie zufällt, der Ethnoscziologie auf der einen und der Geosoziologie auf der anderes Seite. Des ferneren sind sie aufzufassen als Systeme des Habens und Seins, indem sie übereinstimmend die Gemeinschaftszugehörigkeit abhängig machen von einer vorhandenen Gegebenheit, die nur ins Bewußtsein zu wecken ist Nicht gilt es, sie zu erkämpfen und zu erringen, kein Programm, keine Tätigkeit, keine Bereitschaft des Willens kommt in Frage. Es handelt; sich um Gegebenheiten und nicht um Aufgegebenheit Die Art der durch 598