Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1925)
- Article
- Staat und Erziehung
- Date
- 1925-12-01
- Page
- 592 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Moritz Werner ordentliches Lehrfach der Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen." Wir müssen aber zu diesem Satz auch deshalb unseren Vorbehalt machen, weil wir keineswegs positiv die „weltliche" Schule befürworten wollen. Zwar wäre unseres Erachtens der die Jugend von frühe auf nach Konfessionen auseinander treibende „Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach" in der öffentlichen Erziehung zu verschmerzen. Dagegen könnten wir uns sehr wohl als einen ihrer für alle Bekenntnisse verbindlichen Gegenstände ein allgemeines Wissen um Religion und Religionen — nicht etwa bloß die im eigenen Land oder Erdteil vertretenen — vorstellen. Es ist hier nicht der Ort, einen Lehrplan dafür auch nur anzudeuten. Aber die Leser dieser Zeitschrift dürfen doch darauf hingewiesen werden, daß ein solcher sehr starke Nahrung aus den drei großen Aufgabenkreisen ziehen könnte, die ihnen vor einiger Zeit Heinrich Frick für eine ersprießliche Zusammenarbeit der Konfessionen empfohlen hat1), wie wir denn mit unserem ganzen Vorschlag seinem Ideal einer Vertiefung des bekenntnismäßig Besonderen und zugleich einer nichts davon verschleiernden Einordnung in die Gesamtheit zu dienen glauben. Entschieden wesentlich aber ist es für unseren Zweck, daß der „allgemeine Religionsunterricht" — nach anfänglichem Schwanken zugunsten der Ausscheidung jeglichen Religionsunterrichts — ursprünglich ein Herzstück der Simultanschule ist, wie sie ja auch die Reichsverfassung, ohne den Namen ausdrücklich zu nennen, zur Norm erhebt Für die Simultanschule gilt es also einzutreten, aber für ihre reine Form In dieser hat sie nur einmal gelebt, vor etwa hundert Jahren, im nassauischen Herzogtum, um schon sehr bald von absolutistischen Mächten immer heftiger und erfolgreicher bekämpft und schließlich mit Hilfe des preußischen Obrigkeitsstaates zu etwas ganz anderem gewandelt zu werden. Eine moderne Regierung sollte, unbedenklich dezentralisierend, wenigstens einem solchen Landesgebiet die ihm nach Art 174 der Reichsverfassung zustehende besondere Rücksicht etwa auf dem Wege der städtischen Selbstverwaltung zuteil werden lassen, die wir bei diesem Anlaß überhaupt als ein für unsere Frage durchaus vollwertiges, sogar sehr vertrauenswürdiges Ersatzorgan des Staates charakterisieren möchten. Einstweilen aber haben sich auch in der alten Heimat der echten Simultanschule die Verhältnisse dahin entwickelt, daß dort selbst jüdische Eltern, und zwar keines- *) Vgl. Heft 2 des Morgen, H. Frick: „Was trennt und was eint die Konfessionen?'" 592