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Der Morgen · 1925-12-01 · Heft 5 (Dezember 1925) · p. 589

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Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 5 (Dezember 1925)
Article
Staat und Erziehung
Date
1925-12-01
Page
589 (sequence 5)
Language
German
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Staat und Erziehung Hause und innerhalb der Glaubensgemeinschaft Wie die Familie, zunächst Spenderin des leiblichen Bedarfs, ihrem Kinde auch die erste seelische Nahrung bieten muß, nicht ohne dabei alsbald die Gemeinde um Beistand anzugehen, so darf ihr jetzt die an Umfang zunehmenden geistigen und körperlichen, aber rein profanen Anforderungen an die Jugend keiner mit mehr Fug befliedigen helfen als der Slaat Seit geraumer Zeit hat er ja allenthalben, recht Ansehnliches darin geleistet, und so bleibt ihm fürs erste auch vor Konkurrenten wie den neu vorgeschlagenen „Schulgemeinden" noch der große Vorzug langjähriger Bewährung. Besser als jeder andere „Schulherr" vermag er zur Erziehung, über Familie und Religionsgemeinde hinaus, die als Hüter ewiger Traditionen dauernd neben ihm wirksam bleiben, die mehr zeitgebundenen Elemente beizusteuern. Diese sind aber keineswegs bedeutungslos in Anbetracht des pädagogischen Gesamtziels: der Formung von Persönlichkeiten, die als einzelne oder als Masse Träger einer Kultur, sowohl einer nationalen als einer überstaatlichen, sein sollen, um der Welt den Aufbau einer menschlichen Gesellschaft zu ermöglichen. So ist es denn auch durchaus gerechtfertigt, wenn der Staat für seinen, aber nur für seinen Anteil an der Lösung dieser Aufgabe den seiner Macht entsprechenden Zwang einsetzt. Genau so, wie man von ihm verlangt, daß er mit diesem Mittel die Bevölkerung nach Kräften vor Seuchengefahr bewahre, wird man es ihm auch danken müssen, wenn er gewaltsam das Einreißen des ohne ihn auch heute noch keineswegs gebannten Analphabetentums verhütet Alles das, und damit als Konsequenz auch die sog. Einheitsschule, ergibt sich uns so sachgemäß und natürlich, daß das „Ressentiment" zum mindesten nicht auf unserer Seite gesucht werden darf, wenn man uns darob „Überpatrioten" schilt, die den Staat zu einem „alles verschlingenden Ungeheuer" machen wollen. Allerdings empfinden wir bei dem Anspruch des Staates auf das Reservat der öffentlichen Erziehung auch nicht in erster Linie seine Steuersucht Wir trauen es vielmehr einem sozialen und demokratischen Volksstaat durchaus zu, daß es ihm dabei um seiner jugendlichen Bürger dereinstige Wohlfahrt daheim und in der Fremde ebenso zu tun ist wie um seine eigene. Auch muß und wird er ehrlich darauf bedacht sein, für sie alle gleiche Vorbedingungen zur Tüchtigkeit zu schaffen, weil er ihnen später seine Ämter bis hinauf zu den höchstem öffnet, auf die sie nach dem Gesetz sämtlich ohne jeden Unterschied das gleiche Anrecht haben. Der Schulzwang des Staates wirkt also zum Besten der Kinder, und das werden Eltern, zumal wenn sie sich als erziehungs v e r - 589 37*

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