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Der Morgen · 1925-10-01 · Heft 4 (Oktober 1925) · p. 456

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 4 (Oktober 1925)
Article
Staat und Erziehung
Date
1925-10-01
Page
456 (sequence 5)
Language
German
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Friedrich NiebergaU Land zogen. Dazu mußten der Jugend Kenntnisse und Fertigkeiten eingepflanzt werden, die sich später in Staatssteuern umsetzen könnten. Ging das Interesse1 der Grundherren darauf aus, die Bauern möglichst dumm zu halten, so mußte der sich nun erhebende stadtische Bürgerstand auf das Gegenteil bedacht sein. So wurde die Schule Staatsanstalt Es verwirklichten sich auf diesem Wege der Interessen Gedanken, die von Idealen her schon früher ausgesprochen worden waren. Die Humanisten waren schon für die Verstaatlichung der Schulen eingetreten; die Reformation hatte die Obrigkeit zu ihrer Pflege aufgerufen. Maßgebend war dabei einmal der Gegensatz zu der Kirche, dann aber auch der positive Gedanke, daß der Staat auch eine göttliche Ordnung sei wie die Kirche. Um ihrer Starrgläubigkeit und Rückständigkeit willen wollte keiner der führenden Geister ihr fernerhin die Leitung der Schule anvertrauen. Aber schon erhoben sich ganz neue Gedanken, die freilich lange Zeit gebrauchten, bis sie Einfluß gewannen. Arnos Gomenius hat in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts die Aufgabe der Menschenbildung erfaßt; sie soll im Gegensatz stehen zu der Bildung für die damals herrschende ständische Gesellschaft und für den Staat Rousseau und Herder stimmten ein Jahrhundert später in diesen Ton ein, der der beherrschende werden sollte. Aber es ging noch über Höhen und Tiefen hindurch, ehe dieses Ziel ins Auge gefaßt wurde Es war ein wichtiger Einschnitt, als 1808 die Städteordnung die Städte und damit das Bürgertum an der Schulverwaltung beteiligte. Aber damit wurde die Schule wieder hineingezogen in die Schwankungen einer Politik, die durch Besitz- und Machtverhältnisse bedingt war. Die Angst vor der Befreiung der niederen Volksschichten, die sich in der Revolution von i848 angekündigt hatte, fand ihren Ausdruck in den berüchtigten Regulativen von i854, die den Stand der Schule stark herunterdrückten. Damals kam auch die Auffassung zur Geltung, daß der Staat nur die Ersatzanstalt für die mangelnde Familienerziehung sei Von dem Standpunkt des Einzelmenschen aus bestand diese Lehre zu Recht, die dem Staat auf diesem Gebiet nur eine sekundäre Rolle zuwies. Zugleich erhob auch unter dem Rufe, daß die Religion in Gefahr sei, die Kirche ihre alten Ansprüche. Windhorst hat stets gegen den Staat die Rechte des Vaters und die der Kirche auf die Erziehung der Kinder verfochten. Die Schule sollte wieder werden, was sie i648 geworden war, ein Anhängsel der Religionsübung. Auf rheinischem Boden wurde ein ganz neuer Gedanke geboren. War hier unter dem Einfluß reformierter Überlieferungen der Gedanke der Selbstverwaltung, zumal auf kirchlichem Gebiet 456

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