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Der Morgen · 1925-10-01 · Heft 4 (Oktober 1925) · p. 455

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 4 (Oktober 1925)
Article
Staat und Erziehung
Date
1925-10-01
Page
455 (sequence 4)
Language
German
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Staat und Erziehung die als eine Institution öffentlichen Rechtes, wie es die Kirche ist, den Familien und den Lehrern gehört Wenn die Bildung steigt, dann muß die Vormundschaft abnehmen. Freilich wird der Staat noch auf Jahrzehnte hinaus durch die Forderung der Schulpflicht und der Schulaufsicht, auch durch Übernahme der Finanzierung in die Schule hineinragen. Aber das würde ein Übergang sein zu einer neuen Art von Schule, die im wahren Sinn eine Volksschule sein wird. Wir gewinnen den umfassendsten Standpunkt, von dem aus wir den Aufsatz von Meiler und zugleich das ganze Problem erkennen und beurteilen können, wenn wir die geschichtliche Entwicklung zurate ziehen. In einer Schrift „Vom Schulrecht zum Recht der Schule (Leipzig, Julius Klinkhardt, 1924, 96 S., 2.4oMk.) hat Kurt Riedel eine Übersicht über die wechselnden Träger des Schulrechtes gegeben und daraus Folgerungen für die Zukunft abgeleitet Über der ganzen Darstellung liegt ein tragischer Hauch: die Entwicklung zeigt stets zwangsläufigen Charakter, d. h. die Schule hat immer unter ganz wesensfremden Mächten gestanden, die sich ihrer zu ihren selbstischen Zwecken bedient haben. Das sind zumeist wirtschaftliche Gewalten gewesen, die das Recht und auch das Schulrecht nach ihren Interessen, zu gestalten wußten. Drei Perioden kann man unterscheiden, wenn man diesem Gesichtspunkt nachgeht Bis in die Zeit des Humanismus und der Reformation waren es die Grundherrn und die Kirche, die die Hand auf die Schule legten. Schulrecht war noch viel länger, bis zum Ende des alten Deutschen' Reiches, 1808, ein Bestandteil des Bärchenrechtes, nachdem im Friedensvertrag von Osnabrück i648 die Schulen nach dem Willen der katholischen Kirche zu einem Anhängsel der öffentlichen Religionsübung erklärt worden waren. Dieser Wille, die Schule als eine kirchliche Einrichtung festzuhalten, macht sich auch heute noch auf das stärkste geltend. Damit stößt aber die Kirche wider die Macht, die schon bald nach jener Bestimmung am Ende des Dreißigjährigen Krieges begonnen hat, sich der Schule zu bemächtigen. Es war der Staat, der absolutistische Staat, der sie zu einem Anhängsel der politischen Tätigkeit machte. Mit seiner energischen Hand hat er sie kräftig gefördert: er hat sie aus der Kirchenverwaltung loszulösen angefangen, er hat den Schulzwang eingeführt und die Ausbildung der Lehrer in die Hand genommen. Freilich auch er verfolgte dabei sachfremde wirtschaftliche Interessen. Es kam dem Staat darauf an, im Dienst des Wiederaufbaus der Wirtschaft das Gewerbe zu fördern und Untertanen heranzuziehen, die durch Unternehmungen Geld ins 455

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