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Der Morgen · 1925-10-01 · Heft 4 (Oktober 1925) · p. 453

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 4 (Oktober 1925)
Article
Staat und Erziehung
Date
1925-10-01
Page
453 (sequence 2)
Language
German
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Friedrich Niebergall: Staat und Erziehung Komplex jener irrationalen Kräfte ein gewisses Gregengewicht zu bieten. Unter diesem Gesichtspunkt wollen wir die obenerwähnte Abhandlung über Staat und Erziehung einer Prüfung unterziehen. Wir stellen sie in das Licht einer umfassenderen Gesamtanschauung und dann in das einer noch umfassenderen geschichtlichen Betrachtung. So gewinnt sie ihren tiefsten Sinn aus größerem Zusammenhang heraus, so daß das Urteil und die Stellung ihr gegenüber leichter wird. Auf ein paar Sätze gebracht lautete der Wille, der sich in dem Aufsatz als Urteil und Forderung geltend machte, etwa folgendermaßen. Es ist uns unter dem Schulzwang des Staates das Bewußtsein verlorengegangen, daß die Familie, kraft eines unveräußerlichen Urrechtes, die eigentliche Berechtigung zur Erziehung hat Ist sie nicht imstande, die Kenntnisse, die zum Leben im Beruf und in der Welt erforderlich sind, den Kindern mitzugeben, dann sieht sie sich nach Hilfskräften um. Sie allein hat das Recht, sich solche zur Seite zu stellen; sie wird sie zuerst in der Großfamilie, dann in der Gemeinde, endlich im Staate suchen. Wo sie sie hernimmt, das ist ihr völlig zu überlassen. Der Staat hat unter keinen Umständen das Erziehungsmonopol, also eine Zwangsgewalt zur Erziehung. Staatsschulen mag es geben; aber daneben, um das herrschende öde Erziehungsschema zu durchbrechen, einen fröhlichen Wettbewerb von Bildungsanstalten, die der freien Wahl und Zustimmung der Familien ihre Entstehung und ihren Bestand verdanken. . Zweierlei ist es, was an der Erziehung durch den Staat auszusetzen ist Einmal ergibt es einen förmlichen Hexenkessel, wenn Lehrer aller Parteirichtungen auf die Schüler losgelassen werden. Dann aber bleibt es auch unter der Linie des wahren Erziehungszieles, wenn sich der Staat als solcher geltend macht Ist doch der Mensch mehr als der Staat; und die ewige Bestimmung des Menschen im Göttlichen* wird verfälscht, wenn sich der Staat aus dem Reich des Bedingten in das des Unbedingten erhebt Diesem Menschlichen und Göttlichen steht aber die Familie näher als der Staat Die Staatsschule braucht nicht zu verschwinden* nur darf sie keine Zwangsanstalt mehr für alle sein. Hat er doch nur ein subsidiäres Recht zur Erziehung, wo die anderen Faktoren versagen. Läßt er die Erziehung frei ihren Weg gehen, dann kann sich die Einheit, die trotz allem in unsenn Volke lebt, zur Höhe erheben, was niemals durch die Einheitsschule des Staatszwanges geschieht Der Gläubige ist auch hier der Schöpferische. Der Staat empfängt sein Bestes von der Kultur, auch von ihrem wichtigsten Bestandteil, der Erziehung. Darum darf er hier nicht gestalten, sondern er muß 453

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