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Der Morgen · 1925-08-01 · Heft 3 (August 1925) · p. 342

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Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 3 (August 1925)
Article
Staat und Erziehung
Date
1925-08-01
Page
342 (sequence 5)
Language
German
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Otto Meiler Der Vielgestaltigkeit des Volkstums and seiner gesellschaftlichen Gruppen entsprechend, würde an Stelle eines öden Erziehungsschemas ein fröhlicher Wettbewerb von Bildungsanstalten entstehen, die Zeugnis ablegten für die Echtheit des Lebens, das darin pulsiert, des Lebens, das sich nicht genugtun kann an Reichtum und Manigfaltigkeit seiner Formen, das um die unverlierbare Einheit in seiner Tiefe weiß und deshalb nicht fürchtet, unter der Fülle seiner Früchte auseinander zu brechen. Hier ist der Punkt, wo die Überpatrioten aller Schattierungen einsetzen. Sie sehen die unheilvolle Zerklüftung und Zersplitterung unseres Volkes, seine religiösen, wirtschaftlichen und sozialen Spaltungen, und sorgen, daß es auch auf dem Gebiet der Erziehung nicht anders sein würde, daß unser zerrissenes Volk völlig auseinanderfällt, wenn nicht von obenher mit mehr oder minder sanften Druck eine eiserne Klammer darum geschmiedet wird. Deshalb der Ruf nach Staats- und Einheitsschule. Damit hoffen sie die fehlende natürliche Einheit durch eine künstliche zu ersetzen, übersehen dabei allerdings, daß das beklagenswerte Unheil unserer inneren Zersetzung weniger in der Freiheit, als in der Überspannung der Staatsgewalt seinen Ursprung hat, und daß jeder Druck von oben Gregendruck von unten erzeugt Auf diese Weise stellt sich dann jener paradoxe Zustand heraus, dem wir heute allenthalben begegnen, daß dieselben Kreise, die dem heutigen Staat mit größtem Mißtrauen, ja fast mit Abneigung gegenüber stehen, alles Heil doch zuletzt vom Staat erwarten, und glauben, daß viele Mißstande unserer Zeit nicht daher rühren, weil der Staat sich mit Aufgaben übernommen hat, sondern weil er noch einige der freien Betätigung seiner Bürger übei> läßt Deshalb fordern sie, daß ihm immer neue Aufgaben aufgebürdet werden, und in einem seltsamen Wahn begriffen, als ob es nur staatlicher Reglementierung bedürfe, um Not und Kümmernisse des Lebens zum Schwinden zu bringen, ruhen sie nicht eher, bis alles und jedes unter staatliche Kuratel gestellt ist, bis der Staat zu dem alles verschlingenden Ungeheuer sich ausgewachsen hat, als das ihn die Staatslehrer des achtzehnten Jahrhunderts prophetisch geschaut haben. Diese Auffassung vom Staat ist bislang unantastbares Dogma, und jeder der daran zu zweifeln sich erdreistet, gerät wegen Ketzerei in den Bann der öffentlichen Meinung. Darum wagt sich die weitere Frage, ob der Staat, wenn schon nicht berechtigt, wenigstens zur Erziehung befähigt ist, gar nicht erst hervor. 342

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