Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- Heft 3 (August 1925)
- Article
- Staat und Erziehung
- Date
- 1925-08-01
- Page
- 339 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Otto Melier: Staat und Erziehung keit — auch nur ein leiser Zweifel in uns aufstiege an seinem Recht, erstens überhaupt unsere Kinder zu erziehen, und zweitens sie so zu erziehen, wie es ihm nun einmal beliebt Die Proklamierung von Menschenrechten gehört zwar zu den Requisiten jeder Revolution. Sie verschwinden aber alsbald wieder in der politischen Rumpelkammer, und Tatsache ist, daß aus jeder Revolution der Staat mächtiger und seine Bürger unfreier hervorgehen. So bedeutet es auch eine Einschränkung bürgerlicher Freiheit, wenn der Staat die Jugenderziehung ausschließlich für sich beansprucht Die Vorfrage, ob das seine Aufgabe ist, oder wem diese Aufgabe zufällt, wird garnicht erst gestellt; sie erscheint unter der Wucht der tatsächlichen Entwicklung geradezu grotesk. In unserer Zeit weitgehender Arbeitsteilung ist das auch erklärlich. Niemand kann heute mehr unmittelbar für sich und die Seinen wirken; jeder ist vielmehr in den sozialen Organismus eingegliedert, zum Dienst für die Gesellschaft berufen und vermag nur in Ausübung seines Berufes die Mittet für sich und seine Familie zu erwerben. Weil nun der Inhalt unseres Tagewerks zunächst nicht den Notwendigkeiten und Bedürfnissen des eigenen Daseins gilt, sondern sich um fremde Belange müht, müssen wir notgedrungen auch Fremden die Sorge für unsere Interessen übertragen. Und so bauen uns fremde Hände die Wohnung und verfertigen unsere Kleidung, und fremder Obhut ist auch die Erziehung unserer Kinder anvertraut Sie ist wie unser ganzes Leben viel zu entwickelt und vielgestaltig, als daß sie noch von Laien und Dillettanten bewältigt werden könnte. Sie braucht den Fachmann so gut oder noch mehr wie der Bau eines Hauses oder die Konstruktion einer Maschine. Wenn nun die Erziehung nicht mehr vom Erziehungsberechtigten, sondern nur vom Erziehungsbefähigten ausgeübt werden kann, liegt es nahe, über den Erziehungsberechtigten zur Tagesordnung überzugehen. Es liegt nahe, daß der Fachmann dieses Recht usurpiert und, um es sich dauernd zu sichern, dem Staat überträgt, von dem er es gleichsam als Lehen zurückempfängt Das Bewußtsein, daß dem Erziehungsberechtigten, wenn er schon teils aus Zeitteils aus Bildungsmangel nicht mehr in der Lage ist, selber, zu erziehen, es immer noch überlassen bleiben muß, zu bestimmen, wen er mit der Erziehung seiner Kinder beauftragen will, wie ja dem Einzelnen auch die Wahl seines Schneiders bis jetzt wenigstens noch zugestanden wird, dieses Bewußtsein ist der Allgemeinheit verloren gegangen. Denn sie weiß längst nicht mehr, wer eigentlich erziehungsberechtigt ist 339