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Der Morgen · 1925-08-01 · Heft 3 (August 1925) · p. 293

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 3 (August 1925)
Article
Die Zerstörung des Volksgedankens durch den Rassenwahn
Date
1925-08-01
Page
293 (sequence 26)
Language
German
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Die Zerstörung des Volksgedankens durch den Rassenwahn von einem glücklicheren Schicksal bedachten nordischen Volksgenossen fehlen, alles daran zu setzen, ein ebenso tüchtiger und wertvoller Angehöriger des deutschen Volkes zu sein." — Warum bewilligt man diese Gnade nicht auch unseren jüdischen Volksgenossen? Warum genügt da der geringste Schimmer fremdrassiger Merkmale, ja der bloße Name, auch die geistigen Leistungen zu disqualifizieren? Was Günther selbst von Beobachtungen an Künstlern, Ministern und Hochschullehrern, was Hauser an Balzac und Beethoven bemerkt* hat, macht stutzig! Würde Günthers Anschauung sich durchsetzen, es könnte gar nicht ausbleiben, daß nicht die rassige Abstempelung einen Dunstkreis von guten und schlechten Vorurteilen um jeden einzelnen schaffen würde; das körperliche Kassenbild würde nicht bloß bei der Gattenwahl, sondern auch in der Gesellschaft, in der beruflichen Laufbahn, bei Vergebung von Stellen und Ämtern, der Ausweis des einzelnen sein, die Physiognomik und diel Eignungsprüfung der Zukunft Es" wäre mindestens wie beim milderen Antisemitismus: Anwesende sind stets ausgenommen, aber verdachtig bleiben sie "natürlich trotzdem. Sodann stelle man sich einmal die Wirkung auf unser öffentliches Leben vor! Günther weiß es selbst: „Der deutsche Staat wie alle europäischen Staaten sind grundsätzlich auf den Gedanken der Gleichheit aller Menschen eingestellt". Für die Rassentheorie ist „der Mensch" ein leerer Begriff, „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit" sind Idole. Der moderne demokratische Staat, „für den der ostische Grundsatz der Gleichheit Staatsgrundgesetz ist", ist mit dem Rassengedanken unverträglich. Der Staat, wie er ist, würde aus den Fugen gehen! Das sieht Günther ein, und tröstet sich, offenbar selbst erleichtert, wie folgt: „Auf rassische Gedankengänge kann eine gegenwärtige deutsche Staatsleitung schlechterdings nicht eingehen: kein Staatsmann wird in absehbarer Zeit öffentlich (!) auf Rassenf ragen hinweisen dürfen." Der Zeitgeist, die öffentliche Meinung sei dafür noch nicht reif, weil die Regierung von Parteien gemacht werde, die nur mit agitatorischen Phrasen (wozu der Rassengedanke offenbar nicht gehört) die Wählermassen bearbeiten können. Der Fehler liege also in der demokratischen Regierungsform, an deren Stelle zunächst einmal eine berufsständische treten müsse. Erst dann werde es möglich sein, diejenigen gesetzgeberischen Maßnahmen des Staates durchzuführen, die unerläßlich seien und heute schon ins Auge gefaßt werden müßten. Das Gebot heißt: Schutz der nordischen Rasse! Diese schöpferische nordische Rasse, die noch in größter Verdünnung im fernen Indien 293

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