Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 1 (1925-1926)
- Issue
- Heft 1 (April 1925)
- Article
- Geschlechtlichkeit und Sittlichkeit
- Date
- 1925-04-01
- Page
- 99 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Geschlechtlichkeit und Sittlichkeit ich als Jude und Kenner der Geschichte meiner religiösen Gemeinschaft, daß die Kultur des Alten Testaments die Mehrehe als sittlich zulässig anerkannte, und daß noch bis zum Jahre iooo Ehen eines Mannes mit mehreren Frauen religionsgesetzlich erlaubt waren. Solche Haltung war das folgerichtige Ergebnis jener sittlichen Pentateuch-Vorschrift, die von dem Manne, der einem Mädchen geschlechtlich sich einte, die eheliche Verbindung forderte. (Das Verbot der Mehrehe durch den berühmten Talmudlehrer R. Gerschom in Mainz um die Jahrtausend wende erging wohl infolge der zunehmenden Zerstreuung der Judenheit über alle Länder der Erde und gemäß der bekannten talmudischen Vorschrift, sich in bürgerlichen Angelegenheiten den bürgerlichen Gesetzen des Landes zu beugen, in dem man lebe.) Von Seiten des jüdischen Religionsgesetzes und seiner berufenen Hüter wäre gewiß eine Revision jenes späteren Verbotes der Mehrehe statthaft, falls ein Areopag, der um Europas Neuschöpfung aus Sittlichkeit Besorgten die sittliche und staatsgesetzliche Zulässigkeit der Zwieehe ausspräche. Ob das Christentum, zumal das die Überlieferung wahrende katholische, eine solche Reform des Eherechts mit seinen Dogmen und Normen in Einklang zu bringen vermöchte, — entzieht sich meinem Urteil. Seine unmittelbare Herkunft vom Judentum läßt mir's von vornherein nicht unmöglich erscheinen. Seit langem haben kühne Frauen und Männer das schwere Problem des überzähligen Teils der weiblichen Gesellschaft durch die stillschweigend geduldete, öffentlich und rechtlich aber nicht anerkannte „freie Liebes- Beziehung" zu lösen versucht Seit einigen Jahren zeigt sich sogar das Bestreben, dieser Art von Selbsthilfe die volle Anerkennung des bürgerlichen Gesetzes, wenn auch nur für die aus „freier Liebe" entsprossenen Kinder zu erkämpfen. Bei allem Mitgefühl kann eine auf letzte Konsequenz abzielende sittliche Ordnung solchen Lösungsversuch nicht gutheißen, da er der Kant- Cohen'schen Endführung des sittlichen Prinzips auf geschlechtlichem Gebiete (wie sie oben entwickelt ist) nicht genügt Solange dieses große soziale Hindernis nicht beseitigt sein wird, dürfte auch einem anderen Versuche, den Weg zu durchaus sittlicher Haltung durch Beseitigung sinnlicher Lockungen innerhalb der Gesellschaft zu erleichtern, nur bescheidener Erfolg verliehen sein. Und doch lohnt sich's auch, um kleine Erfolge bei großem Wollen zu ringen. Hier nun ist an die gesellschaftliche Erscheinung der Mode gedacht Sie verrät sich schon durch die weit größere Ausbreitung und den weit häufigeren und sinnfälligeren Wechsel im weib- 99 7*