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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 4 · p. Seite 297

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1920-01-01
Page
Seite 297 (sequence 16)
Language
German
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erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. 297 preußen1), in Kempen2) und Wreschen3) Juden als Pächtern des Brückenzolls und im neuostpreußischen Prenn4 5) als Pächtern des Marktstandgeldes. Ausschlaggebend für die Wahrung dieser Pachtungen war allein der Vorteil der adeligen Einzelmacht gewesen, der das regulierende Prinzip der polnischen Republik darstellten. Nirgendswo aber offenbarte sich dies Prinzip krasser und rücksichtsloser, als in der Verbindung des adeligen Grundherren mit seinem jüdischen Propinations- und Krugpächter. Eben um dieses adeligen Vorteils willen war die Propinationspacht, d. h. die Pacht des Betriebs und der Erzeugnisse der adeligen Brennereien und Brauereien und, eng damit zusammenhängend, die Pacht der adeligen Krüge und der Schenken und Wirtshäuser6) — überall im Lande, besonders aber in den Wäldern6) und an den Reisewegen7 * * * * * 13) — für die Juden Polens der dauerhafteste und wichtigste Quaderstein aus dem Pachtungssystem geblieben. Da der polnische Adel, besonders soweit er abseits von den Hauptverkehrsadern saß, und nach überreichen Ernten, 1J Märkisch-Friedland und Schlappe: Dammbezw. Brückenzollpacht. Bär. II. 657 f. 2} St. A. Pos.: Kempen C. 1. 3) Ortsch. Nr. 1581. 4) Schmidt II. 201. 5) Schulz I. 70. Herzberg 116. Fotirnier 442. 6) Im Gegensatz zu Neu-Ostpreußen waren die jüdischen Schenken in der Nähe der südpreußischen Waldungen oft Schlupf- Winkel für Diebe und Hehler. Geh. St. A. Gen. Dir. N. O. P. Tit. CX.C. Nr. 8, Bl. 12. 7) Nach der Eroberung Schlesiens gestattete auch Friedrich der Große den Juden, sich in den Dörfern als Pächter der Branntweinschenken an der nach Galizien führenden Handelsstraße niederzulassen. Ziekursch a. a. O. S. 63. Die jüd.-poln. Wirtshäuser waren im allerkläglichsten Zustand, sodaß die Reisenden nicht versäumten, ihr eigenes Bettzeug mitzunehmen, v. d. Brüggen 49. v. Textor 13 f. 311. Mursinna 544.

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