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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 4 · p. Seite 298

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1920-01-01
Page
Seite 298 (sequence 17)
Language
German
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298 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen all sein überschüssiges Getreide nicht ausführen konnte, so mußte er seinen Getreideüberschuß den Brennereien zuführen1). Diese Verwertung erwies sich als sehr vorteilhaft und die Verpachtung der Fropinationen und die Verleihung der Schankgerechtigkeit als die ergiebigste Einnahme־־ quelle2). Der polnische Edelmann unterstützte deshalb direkt oder indirekt alle Machenschaften seines jüdischen Pächters oder Krügers und war mit ihnen schuld an der die nationale Trunksucht ausbeutenden Aussaugung des Landvolks3), das dadurch in Dumpfheit und Abhängigkeit verkümmern mußte. Er erhöhte beständig den übrigens im voraus zu entrichtenden4) Pachtzins5) und zwang so die jüdischen Pächter, die armen Bauern in erhöhtem Maße auszupressen und ihnen für die Vorschüsse, die anticipationes, die er sich obendrein häufig geben ließ6), ,,den Balck so zu sagen über die Ohren zu streifen“7). Es bestand die Gewohnheit, daß а) Holsche I. 215. Jekel: Pohlens Staatsveränderung IV. (Wien 1806) 41. Brawer 64 f. Nach Coxe 85 war der Fässertransport leichter. 2) Schmidt I. 587. Holsche I. 215. 3) St. A. Bresl. Rep. 14 P. A. IL 37d, D. J. 1793, S. 96. St. v. Zolltowski a. a. O., S. 14. Die dem Katholizismus zugeneigte antitalmudische Sekte der Frankisten erhob im Kampfe gegen ihre jüd. Gegner die Anklage gegen die talmudischen Brennereipächter, daß sie die Trunkenheit nährten, das Blut der armen Christen aussaugten und mit doppelter Kreide zeichneten. Grätz X. 431. 4) Jahrb. der preuß. Monarchie VI. (Berlin 1800) 300. Die Pachtverträge wurden zu Johannis auf den großen Versammlungen des Adels, den Johannisversurien, geschlossen. б) Schmidt I. 439. Für die Erhöhung des Pachtgeldes befreite der Starost, der gewöhnlich die alle drei Jahre zur Ausbietung kommende Schanksteuer gepachtet hatte, seinen Krugpächter von der Schanksteuer, was natürlich wieder das konsumierende Publikum zu spüren bekam. 6) Fournier 442. Z. VIII. 55. ד) Fournier 442.

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