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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 4 · p. Seite 293

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1920-01-01
Page
Seite 293 (sequence 12)
Language
German
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erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme. 295 Die Aufkäuferei und das Hausieren, an sich einer gedeihlichen Wirtschaftsteilung zwischen Stadt und Land zweifellos hinderlich, ließen doch immer noch Raum zur Ausnutzung ländlicher Kaufkraft und zur Verwertung städtischen Gewerbefleißes. Allerdings war das Hausiergewerbe, das ja nicht nur auf dem Lande, sondern auch trotz der vielfältigsten Verbote in den Städten getrieben wurde, wirklich so stark unter den Juden verbreitet, gab so vielen Familien ihr sie kümmerlich genug nährendes Brot, daß die preußische Regierung für geraten hielt, in der neu erworbenen Provinz von der Veröffentlichung der altpreußischen Reglements gegen das Aufkäufen und gegen den Hausierhandel vom 17. 11. 1747 abzusehen* 1), zumal, wie Voß alsbald eingesehen hatte, die meisten südpreußischen Städte noch gar nicht in der Lage waren, dem Gutsbesitzer und Landmann alle Erzeugnisse abzunehmen2). Kam demnach der Hausierhandel doch auch einem Bedürfnisse entgegen, so bleiben natürlich die ständigen Verwahrungen der zünftigen Kaufmannschaft gegen ihn, wenn auch innerlich nicht ganz begründet, doch vollkommen verständlich. Er war, vornehmlich in der Art seiner Ausgestaltung, eine ihnen fremde, überlegene, deshalb als feindlich empfundene Wirtschaftsgebahrung. Eine schlimmere Last noch und eine größere Ausbeutung erblickte der christliche Kaufmann in dem Maklertum, dem Kommissions-, dem Vermittlungsgeschäft oder, wie es damals genannt wurde, dem Faktorieren. Es birgt sich ein geschüttelt Maß von unausgesprochener, sich in alles einmischender Anmaßung unter diesem städtischen Faktor tum, suche, dort einen Wochenmarkt zu errichten, gescheitert waren, empfahl der Magistrat die Ansiedelung von ein paar jüd. Kaufleuten, die das Unmögliche möglich machen sollten. Ziekursch a. a. O., S. §3. 1l D. 31793 .־, S. 534. 2) St. A. Pos. S. P. Z. — D. 25 y. I. 34 f. Eeskr. von Voss an die Posener Kammer vom 4. 7. 1793.

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