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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 4 · p. Seite 294

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1920-01-01
Page
Seite 294 (sequence 13)
Language
German
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294 Die Stellung der׳ Juden in den 1793 und 1795 von ]Preußen und es stellt eine Form von Geldverdienst dar, die der geistig bewegliche, aufnahmefähige Jude bei dem Mangel an eigenem flüssigem Kapital sich angepaßt hatte. In diesem Vermittlergeschäft gab er gewissermaßen seine geistige Regsamkeit als Betriebskapital hinzu und leitete so das Recht zu seinen Provisionen her. Gerade durch ihre große Anzahl stellten die jüdischen Faktoren oder Faciendairs, wie sie auch genannt wurden1), ein Element der Preisregulierung dar, aber die Gefahr erpresserischer Ausbeutung oder ihr Schein lag bei alledem sehr nahe und trat auch oft in die Erscheinung, da, wie die Posener Gemeindeältesten selbst Zugaben, nicht selten arbeitsscheue Müssiggänger im Makler־ tum bequemen Verdienst suchten2). Dem polnischen Adel war der jüdische Faktor als Verweser seiner Geschäfte ganz unentbehrlich. Ein großer Teil der polnischen Juden lebte bloß von diesen Faktorgeschäften für den polnischen Edelmann, die sie entweder für ein jährliches Gehalt oder eine jedesmalige Vergütung ausübten3). Neben dem niederen Geistlichen erscheint der jüdische Faktor als ständiger Begleiter des adligen Gutsbesitzers4). * Jeder ländliche Produzent und ebenso der städtische Kaufmann und Gewerbetreibende waren auf den jüdischen Vermittler angewiesen, von dessen gutem Willen und geschäftlichem Unterrichtetsein es abhing, wohin die Käufer sich wandten5). Die ländlichen Verkäufer und Käufer *) A. G. Eph. VIII. 14. 2) A. VIII. la Bl. 147. Posen 27. 1. 1795. Protokoll des Steuerrats v. Timroth. 3) Berliner Kgl. Bibi.: Ms. Boruss. Quart 412: Bemerkungen über die. vormaligen preuß.-poln. Provinzen, deren Bewohner und künftige Gestaltung derselben; von dem Regierungsrat Frank zu Königsberg in der Neümark, im September 1814. § 22 (lieber Frank siehe Z. VIII. 105 f.) A. VIII. la, Bl. 13, 23 und 101. Coxe I. 100. 4) Kausch I. 148. v. d. Brüggen 116, 124. 6) Lewin 13. \

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