Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Kaiser Friedrich II. und die deutschen Juden
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 326 (sequence 12)
- Language
- German
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826 Kaiser Friedrich II. und die deutschen Juden. schwerem Zwiespalt mit Friedrich dem Streitbaren, dem letzten Babenberger Herzog־, dem Herrn von Österreich und Steiermark. Das Barbarossa-Privileg hatte ihm die Möglichkeit eines raschen Ausbaues seiner Landeshoheit gegeben1), und bald war er in einen schweren Konflikt mit der Zentralgewalt geraten. Es würde hier zu weit führen, wenn ich die einzelnen Punkte aufzählen wollte, in denen er sich gegen den Kaiser vergangen hatte2), genug, der Kaiser hatte allen Anlaß, gegen ihn energisch einzuschreiten. Unter den Beschwerdepunkten, die der Kaiser gegen ihn hatte, befand sich auch der folgende: Bei einer Hungersnot hatte Herzog Friedrich von Österreich im Jahre 1234 eine Grenzsperre auf Rat der Juden3) über sein Land verhängt und kein Getreide nach den oberen Ländern durchgelassen, also gewissermaßen das Reich von dem ihm notwendigen ungarischen Getreide abgeschnitten4), eine Maßnahme, die vom Standpunkt der Landespolitik klug und sachgemäß erscheint, die aber der Kaiser vom Standpunkt der Reichspolitik aufs schärfste mißbilligen mußte5). Der Rat, den die Juden in dieser Angelegenheit gegeben haben, deutet darauf hin, welche angesehene Stellung sie in der Verwaltung Herzog Friedrichs eingenommen haben mögen, der sie vielleicht als Finanzbeamte angehörten. So standen die Juden in einem besonders nahen Verhältnis zur Person des Landesfürsten, für den sie wertvolle Berater waren. So lagen die Dinge, als der x)-Hatripe, Kaisergeschichte S. 235, 2) Vgl. hierzu Winkelmann: Geschichte Kaiser Friedrichs II., Reval 1865 S. 45 ff., Graetz a. a. O. S. 98 wirft dem Kaiser^vor, daß er »Friedrich dem Streitbaren seine Judenfreundlichkeit verbot«. Ich glaube in meinen Darlegungen gezeigt zu haben, wie es mit diesem Verbot bestellt war. Die »Judenfreundlichkeit« des Herzogs störte den Kaiser nicht, aber seine »Judenpolitik« kreuzte die Kreise der kaiserlichen Reichspolitik. Diese Stelle bei Graetz nimmt leider auch Giidemann a. a. O. S. 102 in seine Darstellung hinüber. 3) »consilio Judaeorum« (M. G. S. S. Ann. Salisb. S. 706), 4) Vgl. hierzu I. E, Scherer: Die Rechtsverhältnisse der Juden in Deutsch-Österreichischen Landern, Leipzig 1901, S. 130. 5) Vgl. Aronius a. a. O. Nr. 476.