Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Kaiser Friedrich II. und die deutschen Juden
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 5)
- Language
- German
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819 Kaiser Friedrich 0. und die deutschen Juden. diesem Jahre1) für die Juden Regensburgs ausgestellt wird, für sie recht günstig, jedoch führt es über den Rahmen unserer Unter-• suchung hinaus, auf sie näher einzugehen. In dem Sinne einer Verschleuderung von kaiserlichen Rechten ist auch die Regensburger Urkunde Heinrichs vom Jahre 1233 anzusprechen, die dem Bischof dieser Stadt weitgehende Rechte über die Judenschäft zugesteht2). Es gilt von ihr dasselbe, was wir oben von der für den Grafen von Jülich ausgefertigten Urkunde sagen konnten. Für die Lage der Juden selbst ist sie von geringerer Bedeutung, einmal, weil es sich in ihr wohl nur um eine Bestätigung der früheren Urkunden handelt, dann aber auch, weil ja nur ein Wechsel in der Herrschaft für die Regensburger Juden eintrat und ihre eigentlichen Rechte nicht verändert wurden3). Im Jahre 1234 kann man dann zum ersten Mal die Tatsache feststellen, daß Friedrich II. sich unmittelbar mit jüdischen Angelegenheiten seines deutschen Landes beschäftigte. ~ Allerdings ist das Zeugnis nicht ganz .einwandfrei, denn wir wissen nicht genau, ob es sich bei der in Frage kommenden Urkunde4) wirklich um eine solche oder nur um eine der in dieser Zeit besonders beliebten Stilübungen oder um ein Formular handelte. Nehmen .wir aber an, daß es eine wirkliche Urkunde ist, so können wir aus ihr erfahren, daß die Juden in ihr als »servi nostrae camerae speciales« angesprochen werden. Gleichzeitig wird auch den Juden C und O., für die die Urkunde ausgestellt ist, das Zeugnis gegeben, »daß sie bisher bei den ihnen obliegenden Diensten in der Bewährung schuldiger Treue verharrt sind.« Ist die Urkunde wirklich verliehen worden, so würde aus ihr die Tatsache herausspringen, daß Friedrich IL zum ersten Mal seit seinem Regierungsantritt aus den ihm durch die Kammerknechtschaft zustehenden Rechte auch gewisse Pflichten, den Judenschutz, herleitet und x) Aronius Nr.. 448. \ 2) Aronius Nr. 459. 3) In diesem Zusammenhänge ist noch auf die Urkunde Heinrichs VII. für die Bürgerschaft in Würzburg hinzuweisen, in der auch . die Juden erwähnt werden (Aronius a, a. O. Nr. 466). 4) Aronius, a. a. O. Nr. 468. )