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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 3 · p. Seite 318

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 3
Article
Kaiser Friedrich II. und die deutschen Juden
Date
1919-01-01
Page
Seite 318 (sequence 4)
Language
German
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318 Kaiser Friedrich ]!. und' die deutschen Juden. O . Juden zü Abgaben an die kaiserliche Kammer verpflichtet sind«. Auch können wir ihm darin nur zustimmen, daß er besonders hervorhebt, daß ja »die Kammerkiiechtschaft nicht der erste technische Ausdruck für die Sache ist, daß also mindestens Ursprunglieh das Verhältnis nicht als Knechtschaft angesehen worden ist«. Auch die Urkunde, die Friedrich II. im Dezember 1218l) dem deutschen Orden in Mainz verleiht, und in der er diesem das Patronat über die Marienkirche in der Judengasse zuweist, kann uns etwas Besonderes über die jüdische Politik Friedrichs II. natürlich nicht bieten. Inzwischen hatte sich der Kaiser seinem unteritalienischen Königreiche in erster Reihe zugewendet, und neben der Reorganisation dieses Staates beschäftigten ihn besonders die Vorbereitungen zum Kreuzzug. So traten die deutschen Angelegenheiten in den Hintergrund, und an Friedrichs Stelle regierte in Deutschland sein Sohn Heinrich (VII.) Deshalb finden wir ihn des öfteren an der Spitze von Privilegien, die auf jüdische Dinge Bezug haben2). Es ist wichtig, daß er einen beständigen Landfrieden anordnet, in den auch die Juden eingeschlossen sind. Welche Bedeutung die Juden im Wirtschaftsleben jener Zeit schon hatten, geht aus der Tatsache hervor, daß Landesfürsten viel Wert darauf legten, über sie die unbedingte Herrschaft aüszuüben, d. h. sie unabhängig von Kaiser und Reich zu besitzen. In diesem Sinne ist ein Privileg König Heinrichs aufzufassen, das er im März des Jahres 1227*) dem Grafen Wilhelm von Jülich verleiht. Man darf wohl annehmen, daß Friedrich II., hätte er anstelle seines Sohnes in dieser Angelegenheit zu entscheiden gehabt, wohl nicht dem Grafen ein derartiges Recht zugesprochen hätte, da er durchaus daran festhielt, die Juden unmittelbar von seiner Person abhängig zu machen. Doch er selbst konnte sich eben um die deutschen Verhältnisse nur wenig kümmern. Auch in dem Jahre 1230 ist es wiederum König Heinrich, der Privilegien in jüdischen Angelegenheiten erteilt. So ist die Urkunde, die in ג) dsgl. Nr. 409. 2) desgh Nr. 426 u. 428. 3) Aronius a. a. O. Nr. 444, ferner Liebe a. a. O. S. 322.

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