Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Schatzkammer des Tempels in Jerusalem
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 233 (sequence 7)
- Language
- German
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Die Schatzkammer des Tempels in Jerusalem. 233 einer der allerersten zwischen den Parteien gewesen sein und etwa 90 Jahre vor der Königin Salome Alexandra stattgefunden haben. Dieser Streit konnte ja seinem ganzen Wesen nach kein prinzipieller gewesen sein. Die Sadduzäer mußten doch ohne Weiteres zugeben, daß die Opfer für die Gesamtheit von der Gesamtheit darzubringen seien. Was sie durchsetzen zu können meinten, war ihr Antrag, daß im Notfälle, wenn die Kassen leer sind, Privatpersonen einspringen können. Diesem Ansinnen widersetzten sich die Pharisäer umso hartnäckiger, als sie in einer solchen Konzession die Vereitelung der Halachah erblickten, nach welcher auf die täglichen Opfer vom ersten Nißan an die Schekelsteuer des neuen Jahres verwendet werden mußte. Als nun unmittelbar nach den schweren Makkabäer-Kämpfen die Gelder Ende Adar noch nicht eingegangen waren, benützten die Sadduzäer die Gelegenheit, sich persönlich vorzudrängen1). Das wußten die Pharisäer zu verhindern, und als zu Beginn der zweiten Nißan-Woche die Steuer-Gelder in Jerusalem eintrafen, bestimmte man, daß die ersten acht Nißan-Tage, weil an jedem derselben nicht in der Theorie, sondern in der Praxis ein Sieg über die Sadduzäer errungen wurde, als Halbfeste gelten sollen. Diese Anordnung ist jedenfalls viel älter als die zweite, nach welcher die zweiten acht Tage des Nißan-Monates gleichfalls als Halbfeste zu gelten haben. Hinsichtlich des Wochenfestes handelte es sich ja um eine Frage, bei welcher die Sadduzäer das Recht zu haben glaubten, den Ausdruck ממהרת.דד^בת buchstäblich zu nehmen. Dieser alte Streit, der sich zu wiederholten Malen erneute, mußte jedes Mal schon vor Pessach geschlichtet werden, weil ja von dem Tage der Omer-Schwingung sieben Wochen zu ') Mit dieser Vordringlichkeit ist keineswegs das Bestreben zu verwechseln, zu den Ersten zu zählen, deren Schekelsteuer zur Verwendung gelangte. Wir wissen ja aus der M. Schek. 3, 3 daß die Mitglieder des Patriarchenhauses ihren halben Schekel auf eine Weise abgaben, daß er gleich in die erste Kufe kommen mußte und nicht als Überschuß Zurückbleiben konnte.