Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Entstehungsgeschichte des Joel'schen Gebetbuchs
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 223 (sequence 14)
- Language
- German
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Die Entstehungsgeschichte des JoeFschen Gebetbuchs; 223 Tätigkeit für den Kultus wohlwollende Anerkennung schenken. Inwieweit und aus welchen-Gründen Sie sich ,dennoch veranlaßt sehen, bei, dem für die neue Synagoge festzustellenden Gebetbuche von dem früheren abzugehen, ist mir aus Ihren Äußerungen in Ihrem werten Schreiben nicht genügend klar geworden; doch ist es weder meines Amtes, noch liegt es in meiner Absicht, darüber ein Urteil abzugeben. Es kann mir daher nur sehr erwünscht sein, daß die GemeindebehördenJsich in dem Beschlüsse geeinigt haben, sowohl die Reihenfolge der Gebetstücke und der gottesdienstlichen Vorgänge ihren wesentlichen Grundzügen nach gemäß dem bisherigen* Gebetbuche als auch die deutsche Bearbeitung ans demselben tunlichst beizubehalten. Indem nun ein wolillöblicher Vorstand von mir die Mitteilung verlangt, ob und unter welchen Bedingungen ihm die beliebige freie Benutzung des bisher in der Storch Synagoge eingeführten Gebetbuches gestattet sein soll, wird er offenbar von der richtigen Einsicht geleitet, daß es sich hier einesteils um ein geistiges Eigentum handelt, das zu respektieren ist,. teils der Absatz der von mir veranstalteten zweiten Ausgabe eine Einbuße erleidet durch die Herstellung eines neuen Gebetbuches, welches wesentlich die Grundzüge des früheren und tunlichst die deutsche Bearbeitung aufnimmt. Bei dieser einsichtsvollen Auffassung des Sachverhaltes vonseiten eines wohllöblichen Vorstandes halte ich es für überflüssig, meinerseits Bedingungen zu stellen; glaube vielmehr, indem ich Ihnen die beliebige freie Benutzung meines Gebetbuches hiermit überlasse, dem Billigkeitsgefühle eines wohllöbl. Vorstandes vertrauen zu dürfen, daß er mir die gebührende Entschädigung leisten werde. Hochachtungsvoll zeichnet Eines wohllöbl. Vorstandes ergebenster Dr. Abraham Geiger R. Berlin, den 11. Dezember 1871. jetzt erst konnte die zu diesem Zwecke beauftragte Kultuskommission an die Erledigung ihrer Aufgabe herantreten. In einer Reihe von Beratungen wurden die Vorschläge ihres theo-