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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 3 · p. Seite 218

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 3
Article
Die Entstehungsgeschichte des Joel'schen Gebetbuchs
Date
1919-01-01
Page
Seite 218 (sequence 9)
Language
German
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218 Die Entstehungsgeschichte des JöeFschen Gebetbuchs. Durch Dr. Geigers Vorbedingungen aber, für seine Erlaubnis Garantien gerade nach der Seite hin zu haben, sieht sich die Kom-, mission genötigt, darüber schlüssig zu werden. Ich erlaube mir daher folgendes darüber zu sagen. Prinzipielle Wichtigkeit hat nur eine Frage, das ist die nationale, alles, was sich auf Rückkehr nach Palästina,\Opferdienst und politische Auffassung der messianischen Ideen bezieht. Hier stehe ich persönlich auf dem Standpunkte der Synodalbeschlösse, an denen ich so gut wie Dr. Geiger mitgewirkt habe. Geiger hat demnach diejenige Garantie, die er allein, ohne illoyal zu sein, zu beanspruchen berechtigt ist, daß nach dieser Seite hin der freisinnige Standpunkt, soweit es an einzelnen Menschen liegt, gewahrt werden wird. Ich erkläre aber unumwunden, daß,‘ falls Geiger eine weiter gehende Garantie verlangt, ich darin die bona fides vermissen würde und zwar aus folgenden Gründen: die Änderungen, die Geiger in dieser Richtung vorgenommen hat, weiden von mir ihrem Geiste nach gebilligt, nicht aber ihrer redaktionellen Fassung nach. Er selbst hat sie in seinem neuen Gebetbuche fast sämtlich verworfen und Breslau ist doch Gemeinde genug, um. nicht das bewahren zu müssen, was der Andere selbst aufgegeben hat. Geiger sagt zwar in seinem Briefe, daß diese Änderungen von ihm bloß vorgenommen seien, um konsequenter im Fortschritt zu sein. Allein ein Blick in die Schemone Esre (1. u. 2. Auflage) zeigt uns einen Teil diese Änderungen als entsprungen aus dem Gefühle der Unhaltbarkeit ihrer ehemaligen Fassung. Es ist meine Pflicht, darüber zu wachen, daß uns nicht ein Recht verschränkt werde, das der Autor selbst sich seinem Buche gegenüber sans gene nimmt, Es. muß Herrn Dr. Geiger' genügen, die Ver- Sicherung zu erhalten, die er ohnehin schon hat, daß die bewußten Punkte im freisinnigen Geiste erledigt werden sollen. Das Wie wird ganz allein Sache der hiesigen Gemeinde sein. Vielleicht wird die geehrte Kommission es sonderbar finden, daß ich ein so natürliches Recht der hiesigen Gemeinde, das diese ohne Selbsterniedrigung und Pflichtwidrigkeit gegen sich selbst nicht fahren lassen kann, erst besonders betone. Aber ich habe aus den Äußerungen Geigers weiter gehende Forderungen zu ersehen geglaubt. Was die übrigen prinzipiellen Fragen betrifft, so sind sie zu unter-

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