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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 3 · p. Seite 216

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 3
Article
Die Entstehungsgeschichte des Joel'schen Gebetbuchs
Date
1919-01-01
Page
Seite 216 (sequence 7)
Language
German
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210 Din Entstehungsgeschichte des Joel’schen Gebetbuchs. lieferte Arbeit nach so langen Jahren dringend der Verbesserung bedürftig sei. Die Kommission hat diesen Beschluß nicht früher gefaßt, als bis ihr zwei verschiedene Stücke vorgelesen worden waren und sie die Überzeugung selbständig gewann, daß es pflichtwidrig wäre, erkannte Übelstände nicht zu ändern. Dabei hat die Kommission den Verdiensten Geigers die gebührende Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß viele Stücke ganz. vortrefflich wiedergegeben sind und darum keiner Verbesserung bedürfen. In Bezug auf diese Abänderungen Herrn Dr. Geiger ein genau zugemessenes Maß von Garantie zu bieten, ist unmöglich; da wir sonst uni deutsche Vokabeln und Satzgefüge rechten müßten. Die Garantien, die ich einigermaßen bieten könnte, wäre 1. daß das deutsche Element nicht vermindert werden solle, ferner 2. daß das Übersetzungsprinzig, nach welchem das dem modernen Bewußtsein hart und anstößig Klingende durch Umschreibung genießbar gemacht werden solle, gewahrt bleibe, kurz, daß es keine Übersetzung, sondern eine Bearbeitung werden solle überall da, wo es uns notwendig erscheint, endlich 3. daß wir Geigers Übersetzung nicht etwa mit Korrekturen versehen wollen, sondern die Stücke entweder ganz auf nehmen oder ganz umarbeiten. Die beste Garantie, welche die Kommission in der Beziehung Herrn Dr. Geiger gibt und geben konnte, das wodurch sie bewies, wie fern es ihr liegt, ohne Not seine Übersetzung zu ändern, liegt ja in der Anfrage an ihn. Es wurde in der Kommission in bestlmmtester Weise beides gesagt, sowohl daß wir in der Lage seien, ganz selbständig ein Produkt herzustellen, als auch daß wir um der Verdienste willen, welche Geigers Kultuseinrichtungen um die Gemeinde haben, gerne sein Buch in der ausgiebigsten Weise benutzen wollten. Die Kommission hat den zweiten Modus sofort akzeptiert, weil sie eben Geiger ein Zeichen der Anerkennung geben wollte, selbst in einem Falle, der ja nicht umhin kann, unsere selbständige Bewegung einzuschränken. Wir kommen jetzt zum hebräischen Teile des Gebetbuches. Es sind hier zwei Gesichtspunkte vollständig auseinanderzuhalten. 1. Das ganze Arrangement, welches. unserm Kultus das eigentliche Gepräge gibt. Hier ist keine Veranlassung, vom Geigerschen Arrangement in irgend einem Punkte von Belang abzuweichen. Dehn es kann ja sicherlich nicht in der Absicht der Kommission liegen, durch Restituierung von nicht obligaten Gebeten, sei es Piutim, sei es anderen

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