Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 63 (1919)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Entstehungsgeschichte des Joel'schen Gebetbuchs
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 215 (sequence 6)
- Language
- German
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Die Entstehungsgeschichte des JoeFschen Gebetbuchs. '215 der Synagogen-Gemeinde zu ersuchen, mit Herrn Dr, Geiger über die Bedingungen zu unterhandeln, unter denen er sein in der hiesigen Synagogen-Gemeinde eingeführtes Gebetbuch zur beliebig freien Benutzung behufs Anfertigung eines Gebetbuches für den Gottesdienst in der jetzt noch im Bau begriffenen Gemeinde-Synagoge uns über״ lassen würde, liegt jetzt dem Gemeinde-Vorstand zttr gefälligen Beschlußfassung vor. Inzwischen ist auf indirekte Anfrage eine wenn auch nicht offizielle doch genügend beachtenswerte Antwort des Herrn Dr. Geiger eingelaufen, die uns belehrt nicht sowohl über die Bedingungen und Forderungen, die er ev. stellen würde, als vielmehr über die Vorbedingungen, nach deren Erledigung er seine Forderungen erst stellen zu können meint. Diese Vorbedingungen lassen sich, soweit sie ausgesprochen sind, dahin resümieren, daß er Garantien verlangt, die ihn vergewissern, daß wir die freisinnigen Prinzipien nicht verleugnen; soweit sie nicht ausgesprochen, aber implicite in seinen Worten liegen, daß wir für unsere Änderungen seine Billigung und Gutheißung haben müßten. Ich habe kein Recht dem Urteil der Kommission vorzugreifen. Ich weiß nicht, ob die Kommission die Vorbedingungen für erfüllbar hält, ob sie die Ehre und die Selbständigkeit der Breslauer Gemeinde für alteriert hält oder nicht, wenn sie diese Vorbedingungen dem wohllöblichen Vorstand zur Annahme ,empfiehlt. Diese meine Zweifel gründen sich auf die bei Gelegenheit der Schlußfassung, Geiger anzufragen, ausdrücklich von der Kommission genehmigte Verwahrung, daß Geiger dadurch nicht etwa Mitglied der Kommission oder doch in anderer Beziehung stimmberechtigt werde. Aber da die Kommission doch jedenfalls in der Lage sein muß, sich über diesen Punkt schlüssig zu machen, so habe ich mir erlaubt zu exponieren, wie weit sie jetzt ev. in der Lage wäre, Garantien zu bieten und wie weit nicht. Es ist der Kommission bekannt, daß ihr Beschluß »das Geigersche Gebetbuch nicht unverändert anzunehmen«, kein prinzipiell,religiöses Motiv hatte. Die Notwendigkeit es abzuändern war von der Kommissiön nicht erkannt worden, weil es, sei es zu konservativ, sei es zu fortschrittlich, wäre. Vielmehr war für sie maßgebend die Erwägung, daß bei der Wichtigkeit, die die deutsche Bearbeitung der hebräischen Gebete und die selbständigen liturgischen Gebetstücke in deutscher Sprache im modernen Gottesdienst hat, die von Geiger ge-