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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. Seite 195

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Frankfurter Judenstättigkeiten im Mittelalter
Date
1919-01-01
Page
Seite 195 (sequence 9)
Language
German
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Frankfurter Judenstättigkeiteri im Mittelalter. 1 ^5 Das erste Viertel des fünfzehnten Jahrhunderts änderte an den geschilderten Verhältnissen nur wenig; die wenigen Stättigkeitsurkunden, die aus dieser Zeit auf uns gekommen sind9), weichen in keinem Punkte von den früheren ab; nur im Jahre 1403 werden auch »bereitete« Tuche für nicht beleihbar erklärt, wenn ihr Eigentümer dem Juden nicht persönlich bekannt ist. Seit der Mitte der Zwanziger des 15. Jahrhunderts tritt eine Änderung in den Aufnahmeformalitäten ein; wir haben nicht mehr besondere für den einzelnen Hausvorstand ausgestellte Stättigkeits- Urkunden. Offenbar war dies zu umständlich; man fand es bequemer, Register* 2) anzulegen, die den Namen der Hausvorstände mit allen ihren Angehörigen, auch Schwiegersöhnen und Schwieger־ löchtern, nebst dem Dienstpersonal, die Dauer des Aufenthaltes und die Höhe der jährlichen Abgabe enthielt. Diese wurde nicht etwa in der Weise angesetzt, daß die Gesamtgemeinde, wie in Köln, Für eine Reihe von Jahren eine Pauschalsumme zu zahlen hätte, die sie dann unter ihre Mitglieder verteilte3), sondern, wann die Zeit für die Erneuerung der Stättigkeit herannahte, berieten sich Rat und Rechenherren4) in Sitzungen, die sich oft tagelang hinzogen, über die den Juden gegenüber einzuschlagende Haltung, ob man L) So die Aufnahmeurkunde für Gütlin von Eppstein und ihren Eidam Jakob in Untergew. E 56 G 23 aus den! Jahre 1410, oder für Kele, Tochter des Gottschalk von Kreuznach 1. c. E. 55 B 2. 2) Solche Register haben wir aus verschiedenen Jahren des 15. Jahrhunderts;.'das älteste umfaßt die Jahre 1401—1403 (in Untergew. E 65 G 15) dann das Register vom Jahre 1412 (taxus judeoru&n), vom Jahre 1424—1428 (in Uniergew. E 56 G44: Nachricht und Verzeichnis, wie die Juden anno 1424 der Stättiglceit wegen geteidingt), vom Jahre c. 1431, Untergew. E 56 ü 5 (abgedruckt bei Bücher Seite 559—560); aus dem Jahre 1468 (Untergew. E 56 G 40), 1473 (Untergew. E 56 C 6, abgedruckt bei Bücher S. 560-562), aus dem Jahre 1475 (in Untergew. E 56 G 15). s) Näheres hierüber bei Wey den, Gesch. der Juden in Köln,, S. 202 und S. 203. 4) So z. B. Rechenbuch 1413 fol. 69a: 616 16 h. virczerten brgm. und die rechenm. zwene tage; als sie by ein waren von der juden wegin umb ir sted. zu tedingen. 13*

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