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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. Seite 181

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Zur Frühgeschichte der Juden in Deutschland
Date
1919-01-01
Page
Seite 181 (sequence 17)
Language
German
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besonders in literarischer und kultureller Hinsicht. 181 ■Eine fernere Bestimmung, bei der, allem Anscheine nach, Oerschom gleichfalls in hervorragendem Maß beteiligt• war, bezieht sich auf das Verbot, gestohlene Kirchenkleinodien oder Paramente zur Ver- •wendüng im Handel anzunehmen, weil dadurch die Glaubens- •gemeinschaft in Gefahr gebracht werden könnte1). In der Tat 'wissen wir aus zeitgenössischen Berichten, daß damals gegen Juden derartige Beschuldigungen erhoben wurden2). Ganz charakteristisch für Gerschoms humane Denkweise ist die von ihm selbst, unter Androhung des lebenslänglichen Bannes, erlassene Anordnung, daß einem Bußfertigen, — jedenfalls wohl einem ehemaligen Apostaten — keinerlei-Kränkung wegen seines früheren Abfalles zugefügt werden dürfe3). Im Zusammenhang 'damit steht auch seine gesetzliche Entscheidung, daß ein reuevoll zum Judentum zurückgekehrter priesterlicher Apostat alle Vorrechte eines כהן ausüben dürfe4). — Diese Bestimmungen scheinen mit -־traurigen Ereignissen aus jener Zeit in Verbindung zu stehen. Schmähungen und Drangsalierungen der Juden, die mitunter auch mit Zwangstaufen verbunden gewesen sein mögen, waren .den Juden unter der Regierung des der Mystik sehr ergebenen und von fanatischen Geistlichen stark beeinflußten Heinrich II., »dem Heiligen«, nicht erspart5). Bei einer solchen Ausschreitung gegen die Juden hat wohl auch ein Sohn Gerschoms, dem Zwange folgend, die Taufe angenommen; seine Absicht, zum Väterglauben zurückzukehren, vereitelte der Tod, und so konnte der Vater mit ■sie die Schriftstücke mit dem Vermerk -VHבהר□ דר' גרש□ בהד u. .פורץ. גדר ישכנו נחש פגי/ץ versah.;!) Vgl. mrhm. a. a. הרם שלא ליקה גניבות כגון תועבות אז נביע. ,.ס ובגדים צואים וספרי תפלות ומשמשיהם מפני הסכגדד. 2) Vgl. Regesten No. 154ר S. 65 aus den Jahren 1025 -1040, also noch jedenfalls aus der Lebenszeit Gerschoms. 3; MHRMf a. a. O.: הרם שלא לבייש בעל' תשובה מעוונם; vgl. auch .חחצו״ל No. 21 s. 11 die .Mittig. Raschis u. הגהות מרדכי zu בבא קמא No. 210. . ף vgl. .או^ו zu הלכות נשיאת כפים No. 412. 5) Vgl. Lukas in Mschr. 1909 S. 111.

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